Vorlage EnV (KEV)
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten
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730.01 Energie
Art. 4 Ausschreibungen
1 Das Bundesamt führt jährlich wettbewerbliche Ausschreibungen für befristete verbrauchsseitige Effizienzmassnahmen durch.
2 Die Effizienzmassnahmen müssen zum Ziel haben, mit möglichst gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis Reduktionen insbesondere des Elektrizitätsverbrauchs von Gebäuden, Fahrzeugen, Geräten oder Wirtschafts- und Dienstleistungsunternehmen und eine möglichst rasche Marktreife von neuen Technologien zu erreichen.
3 Private oder öffentliche Trägerschaften können Projekte oder Programme einreichen.
4 Es werden nur Projekte oder Programme berücksichtigt, die ohne Förderbeitrag nicht realisiert würden. Der Förderbeitrag ist einmalig.
Art. 4bisSteuerung und Verfahren
1 Das Bundesamt legt jährlich Förderschwerpunkte und die Bedingungen für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren fest. Es kann bestimmte Bereiche oder Anwendungen von der Förderung ausnehmen. Zudem kann es insbesondere den Förderbeitrag je Einzelprojekt oder -programm begrenzen oder Vorhaben des Bundes von der Teilnahme ausschliessen.
2 Es kann die Kantone und private Stellen zum Vollzug beiziehen
3 Für das Bescheidverfahren gilt Artikel 3g Absatz 3 sinngemäss.
Art. 4terÜberprüfung des Effizienzgewinns
1 Wer einen Förderbeitrag erhalten hat, muss dem Bundesamt und den mit dem Vollzug betrauten Stellen die zur Überprüfung des Effizienzgewinns nötigen Daten zur Verfügung stellen und Zugang zu den entsprechenden Anlagen gewähren.
2 Erreicht ein Projekt oder ein Programm den in Aussicht gestellten Effizienzgewinn in erheblichem Masse nicht, so kann der Förderbeitrag nach den Voraussetzungen des Subventionsgesetzes vom 5. Oktober 19903 zurückgefordert werden.
3 Für Auswertungen und Auskünfte gilt Artikel 3r sinngemäss.
Art. 5 Zuschlag
Für den Zuschlag nach Artikel 15b Absatz 1 Buchstabe b des Gesetzes sind die voraussichtlichen Kosten für Förderbeiträge und die Vollzugskosten zu berücksichtigen.