Vorlage EnV (KEV)

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten

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Verordnung 730.01

Gliederungstitel vor Art. 6

2b. Kapitel: Austritt aus dem Modell nach Artikel 7a des Gesetzes und Wiedereintritt

Art. 6

1 Produzenten nach Artikel 7a des Gesetzes können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Ende eines Kalenderjahres aus dem Einspeisemodell austreten.

2 Sie können später wieder in das Modell eintreten. Die Bilanzgruppe für erneuerbare Energien ist verpflichtet, die Elektrizität ab Beginn eines Kalenderjahres abzunehmen und zu vergüten.

3 Die Produzenten, die wieder eintreten wollen, haben sich spätestens drei Monate vor Ende eines Kalenderjahres bei der nationalen Netzgesellschaft anzumelden. Diese stellt den Produzenten den Bescheid spätestens zwei Monate vor Ende des Kalenderjahres zu. Im Übrigen richtet sich das Verfahren sinngemäss nach Artikel 3g und Artikel 3h Absatz 3.

4 Sie teilen den Wiedereintritt den betroffenen Bilanzgruppen mindestens einen Monat vor Ende des Kalenderjahres mit

5 Für Anlagen von Produzenten nach Absatz 2 richtet sich die Vergütung nach den im Erstellungsjahr geltenden Gestehungskosten.

Art. 15 Abs. 3

3 Die Unterstützung von Massnahmen zur Nutzung der Wasserkraft beschränkt sich auf Wasserkraftwerke mit einer mittleren mechanischen Bruttoleistung bis 10 MW.

Art. 16a Globalbeiträge für Information und Beratung sowie

Aus- und Weiterbildung

1 Globalbeiträge an kantonale Programme zur Förderung von Massnahmen nach den Artikeln 10 und 11 des Gesetzes werden gewährt, wenn der betreffende Kanton:

a. Rechtsgrundlagen zur Förderung mindestens einer Massnahme nach den Artikeln 10 und 11 des Gesetzes besitzt;

b. über ein eigenes Programm verfügt und einen entsprechenden finanziellen Kredit bereitstellt; und

c. nicht bereits Globalbeiträge nach Artikel 15 des Gesetzes erhält.

2 Globalbeiträge können insbesondere gewährt werden für:

a. Dokumentation, Medienarbeit;

b. Ausstellungen, Veranstaltungen, Wettbewerbe;