Vorlage EnV (KEV)

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten

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730.01 Energie

Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. Baubewilligung;

b. Stellungnahme des Netzbetreibers zur Meldung nach Artikel 3i;

c. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 6.9.1;

d. geplantes Inbetriebnahmedatum.

6.9.3 Inbetriebnahmemeldung

Die Inbetriebnahmemeldung ist spätestens sechs Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:

a. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 6.9.1;

b. Inbetriebnahmedatum.