Vorlage EnV (KEV)
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten
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730.01 Energie
Die Projektfortschrittsmeldung ist spätestens drei Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. Baubewilligung;
b. Stellungnahme des Netzbetreibers zur Meldung nach Artikel 3i;
c. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 6.9.1;
d. geplantes Inbetriebnahmedatum.
6.9.3 Inbetriebnahmemeldung
Die Inbetriebnahmemeldung ist spätestens sechs Jahre nach der Mitteilung des positiven Bescheids einzureichen und hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. allfällige Änderungen gegenüber Ziffer 6.9.1;
b. Inbetriebnahmedatum.