Vorlage EnV (KEV)
Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten
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730.01 Energie
b. die energetischen Mindestanforderungen ein Jahr nach Ablauf der Frist nach Artikel 3ibisAbsatz 3 nicht eingehalten werden.
2 Die nationale Netzgesellschaft widerruft in den Fällen von Absatz 1 und 2 den Bescheid.
3 Will ein Produzent, dessen Anspruch auf die Vergütung erloschen ist, seine Anlage erneut anmelden, so muss er bei der Anmeldung nachweisen, dass die Mindestanforderungen dauerhaft eingehalten werden können.
Gliederungstitel vor Art. 3j
3. Abschnitt: Zuschlag nach Artikel 15b des Gesetzes
Art. 3j Höhe, Neufestlegung und Erhebung
1 Der Zuschlag nach Artikel 15b Absatz 1 des Gesetzes beträgt insgesamt 0,55 Rappen pro kWh. .
2 Das Departement stellt dem Bundesrat Antrag, den Zuschlag neu festzulegen, wenn die Berechnungen für die einzelnen Verwendungsarten einen Anpassungsbedarf von insgesamt mindestens 0,05 Rp. pro kWh ergeben. Es gibt im Antrag an, wie sich der Zuschlag voraussichtlich auf die einzelnen Verwendungsarten verteilen wird.
3 Für die ungedeckten Kosten nach Artikel 15b Absatz 1 Buchstabe a des Gesetzes sind der voraussichtlich nicht durch Marktpreise gedeckte Anteil der den Produzenten nach Artikel 7a und 28a des Gesetzes zu bezahlenden Vergütungen sowie die Vollzugskosten zu berücksichtigen.
4 Für die Kosten für wettbewerbliche Ausschreibungen, die Verluste aus Bürgschaften und die Entschädigung des Inhabers eines Wasserkraftwerks sind die Artikel 5, 17c und 17e zu beachten.
5 Die nationale Netzgesellschaft erhebt bei den Netzbetreibern mindestens vierteljährlich den Zuschlag für alle Verwendungsarten.
Art. 3k Abs. 1
1 Die nationale Netzgesellschaft führt für jede Verwendungsart des Zuschlags ein separates Konto.
Art. 3l Abs. 2 Bst. a sowie Abs. 4
2 Der Antrag hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
a. die aufgrund der Jahresrechnung des letzten vollen Geschäftsjahres ermittelte Bruttowertschöpfung; die Jahresrechnung muss sich nach den Fachemp-