Vorlage EnV (KEV)

Vernehmlassung 2010/145: Revision Energieverordnung (EnV): Herkunftsnachweis, kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), wettbewerbliche Ausschreibungen und Globalbeiträge · 26 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 23Fedlex · Vorlage

Verordnung 730.01

Anhang 415 (Art. 1c)

Anforderungen an die Elektrizitätsbuchhaltung und -kennzeichnung

Ziff. 1.3, 1.5, 1.6 und 1.10

1.3 Die Energieträger müssen wie folgt benannt werden:

Obligatorische Hauptkategorien Unterkategorien

Erneuerbare Energien

– Wasserkraft

– Übrige erneuerbare Energien

Sonnenenergie

Windenergie

Biomassea

Geothermie

- Geförderter Stromb

Nicht erneuerbare Energien

– Kernenergie

– Fossile Energieträger

Erdöl

Erdgas

Kohle

Abfällec

Nicht überprüfbare Energieträger

aFeste und flüssige Biomasse sowie Biogas

bnach Artikel 7a des Gesetzes

cAbfälle in Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien

1.5 Als Basis für die Zuteilung zu einer Kategorie dient der entsprechende

Nachweis, namentlich der Nachweis nach Artikel 1d, der Herkunftsnachweis, das Zertifikat, der Zählerstand der Produktionsanlage oder der Vertrag. Der Nachweis muss bei nachträglichen Kontrollen vorgelegt werden können.

Die vorhandenen Nachweise müssen in der Elektrizitätsbuchhaltung erfasst werden. Sie müssen auch für die Erfüllung der Kennzeichnungs- und Informationspflicht verwendet werden, zuerst diejenigen nach Artikel 1d und die Herkunftsnachweise und erst danach allfällige andere Nachweise.

15 Eingefügt durch Ziff. II 2 der V vom 10. Nov. 2004 (AS 2004 4709). Fassung gemäss Anhang Ziff. 2 der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2009 (AS 2008 1223).