Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten

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Organisationen CGAS, SAEB, Unia, SKOS, Syna, Passages, SVH, Parte-

naire pour l'emploi, ADCN, Caritas, USF, gastrosuisse, SAH Andere Solidarités, VDK

16 Vernehmlasser (BE, BS, SH, SZ, UR, VS, GP, Gemeindeverband, SGB, ADCN, Partenaire pour l'emploi, Unia, CGAS, Caritas und Solidarités) sind gegen jegliche Erhöhung der Mindestgrenze. USF und CGAS sind ebenfalls gegen diese Erhöhung, ausser alle Beträge in der ALV würden der Teuerung und Lohnentwicklung angepasst. 24 Vernehmlasser (AG, FR, GL, GR, JU, LU, NE, OW, SG, SO, TG, ZG, ZH, SP, CSP, Städteverband, kv schweiz, travail.suisse, VSAA, VDK, Passages, gastrosuisse, SAEB, SAH) sprechen sich für eine einheitliche Mindestgrenze bei 500 Franken aus. ASAK und VAK verlangen, dass bei bereits anspruchsberechtigten Versicherten per 1. April 2011 nicht die Mindestgrenze auf 800 Franken erhöht werde.

Art. 41 Abs. 1 Pauschalansätze für den versicherten Verdienst

Anpassung der Terminologie an das BBG.

Alle Vernehmlasser sind mit der Anpassung der Terminologie an das BBG einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

2 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+

partner

Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.

Art. 41b Abs. 2 Rahmenfrist und Anzahl Taggelder für kurz vor dem Rentenalter stehende Versicherte

Regelung der Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug für den Bezug der zusätzlichen 120 Taggelder.

53 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

2 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+

partner

28 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus:

Kantone BS, SH, BL, ZH, TG, VS, GR, SZ, BE, NW, AR, GL, ZG, JU,

LU, NE

Spitzenverbände und Sozial- VSAA, VAK, ASAK, travail.suisse

partner

Organisationen CGAS, SKOS, Syna, FER, Caritas, USF, Centre patronal Andere VDK

Die 28 Vernehmlasser, die sich gegen den Vorschlag ausgesprochen haben, fordern, dass der Grundsatz "Arbeiten lohnt sich immer" nach wie vor gelten solle. Dies sei mit der Neuregelung nicht der Fall und deshalb sei die bisherige Fassung beizubehalten. Die vorgeschla-

Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 10/28