Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten

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2 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+

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1 Vernehmlasser spricht sich gegen den Vorschlag aus:

Kantone BL

BL ist gegen die Streichung des Artikels, weil er zur Klärung im einstellungsrelevanten Tatbestandsbereich beitrage.

Art. 23 Kontrolldaten für die Geltendmachung des Anspruchs

Der Begriff "Datensatz Kontrolldaten" wird gestrichen.

81 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag grundsätzlich einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

2 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+

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AG, FR, GL, LU, NW, VDK und VSAA schlagen in Abs. 3 eine Ergänzung mit "spätestens" vor: Die zuständige Amtsstelle erstellt spätestens beim ersten Beratungs- und Kontrollgespräch mit der versicherten Person das Formular "Angaben der versicherten Person. AG, FR, GL, LU, NW, ZH, VDK und VSAA sind für die Streichung des Satzes in Abs. 3, um die RAV nicht für das Erfassen des Namens der Arbeitslosenkasse und des Versichertennamens verantwortlich zu machen. BL, FR, GL, LU, NW, ZH, VDK und VSAA verlangen in Abs. 4, dass statt "zuständiger Amtsstelle" das SECO zu erwähnen sei, wie dies bereits jetzt auf Weisungsstufe geregelt sei. Zudem verlangt ZH eine Ergänzung in Abs. 4, dass mit dem Formular "Angaben der versicherten Person" auch das Formular für den "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" versandt werde.

Art. 26 Persönliche Arbeitsbemühungen des Versicherten

Die Frist zur Einreichung der persönlichen Arbeitsbemühungen wird auf den 10. Tag des folgenden Monats festgelegt. Die zuständige Amtsstelle weist die versicherte Person schriftlich darauf hin, dass bei verschuldeter Verstreichung dieser Frist, die Arbeitsbemühungen nicht berücksichtigt werden können.

57 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

10 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Kantone BS, BL, GL, TI, AR

Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+

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Organisationen VSAA, economiesuisse

Andere VDK

Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 7/28