Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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Arbeitsverhältnisse, welche innerhalb eines Jahres zwischen den gleichen Parteien wieder aufgenommen oder nach einer Änderungskündigung wieder fortgesetzt werden, gelten als gleiches Arbeitsverhältnis.
Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden bzw. haben keine Bemerkungen gemacht.
Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten. Einige Vernehmlasser schlagen vor, den Begriff der "gleichen Parteien" noch genauer zu definieren.
Art. 77 Abs. 5 Geltendmachung des Anspruchs
Fristenregelung für die Geltendmachung des IE-Anspruchs bei Nichteröffnung des Konkurses infolge offensichtlicher Überschuldung.
Zu diesem Artikel sind keine Bemerkungen eingegangen.
Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.
Art. 81a Abs. 3 Erfolgskontrolle der Massnahmen
Evaluation der Bedürfnisse und Erfahrungen
76 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
6 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:
Parteien SP
Spitzenverbände und Sozial- KV Schweiz, Travail Suisse
partner
Organisationen CGAS, USF
Andere Solidarités
1 Vernehmlasser spricht sich gegen den Vorschlag aus:
Kantone NE
NE ist der Ansicht, dass die Ergebnisse aus der Datenauswertung nicht für die Weiterentwicklung von arbeitsmarktlichen Massnahmen, sondern zur Stimulierung bzw. zur Förderung neuer arbeitsmarktlicher Massnahmen verwendet werden sollen. SP, KV Schweiz, travail.suisse, CGAS, Solidarités und USF nehmen Stellung zu Art. 81b (nicht Gegenstand der Revision) und schlagen vor, dass das Mindesttaggeld für die Teilnahme an arbeitsmarktlichen Massnahmen an die Teuerung und Lohnentwicklung angepasst werden sollte.
Art. 81c (aufgehoben) Gewährung von Beiträgen für arbeitsmarktliche Mass-
nahmen
Die Gewährung von Beiträgen für arbeitsmarktliche Massnahmen kann mit Auflagen verbunden werden.
82 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
1 Vernehmlasser spricht sich gegen den Vorschlag aus:
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 14/28