Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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14 Vernehmlasser (GP, SP, BS, BE, SGB, kv schweiz, Städteverband, Gemeindeverband, travail.suisse, CGAS, Syna, USF, FER und Solidarités) sprechen sich dafür aus, dass die laufende Revision genutzt werden sollte, die Pauschalansätze an die aufgelaufene Lohn- und Teuerungsentwicklung anzupassen.
Art. 131b (neu) Übergangsbestimmungen
15 Vernehmlasser (BL, GR, BE, OW, NW, GL, NE, GP, SGB, Syna, Städteverband, CGAS, VSAA, VDK, IVSK, SVOAM) plädieren für Übergangsbestimmungen.
neue AVIV-Bestimmung Anrechenbarer Arbeitsausfall nach ausbezahlten Fe-
rien/Mehrstunden zu Art. 11 Abs. 4 AVIG
7 Vernehmlasser beantragen auf Grundlage von Art. 11 Abs. 4 AVIG eine neue Verordnungsbestimmung, wonach der Arbeitsausfall solange nicht als anrechenbar gelten soll, bis im Anschluss an das Arbeitsverhältnis ausbezahlte Ferien bezogen sind:
Kantone GR, NW, OW, SZ, UR, ZG
Organisationen VSAA
Die übrigen 76 Vernehmlasser haben keine diesbezüglichen Vorschläge vorgebracht bzw. sind gegen eine solche Regelung.
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 25/28