Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten

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Organisationen GastroSuisse, CGAS, ADCN, USF

Andere Solidarités

FR schlägt vor, falls der monatliche Unterstützungsbeitrag nicht für alle SEMO-Teilnehmer gelte, diesen zu streichen und durch eine neue Regelung, in der Spesen für alle SEMO-Teilnehmer entschädigt werden sollen, zu ersetzen. Gemäss LU, SZ, UR sowie GastroSuisse sei es sinnvoller, den Jugendlichen, die ein SEMO besuchen, die notwendigen Auslagen bis zum Betrag von 400 Franken zu vergüten. ZG ist der Ansicht, dass der Unterstützungsbeitrag auf 200 Franken fixiert werden sollte, da er sonst falsche Anreize schaffe. Der Städteverband lehnt die Senkung des Mindestunterstützungsbeitrages auf 400 Franken ab und ist der Ansicht, dass die angestrebte Gleichbehandlung mit dem kleinsten regulären Taggeld auch umgekehrt in Richtung Erhöhung erfolgen könne. KV Schweiz und SAJV sind der Ansicht, dass der Unterstützungsbeitrag bei 450 Franken belassen werden sollte, da sonst die ohnehin schwierige Situation der SEMO-Teilnehmenden zusätzlich erschwert werde. CGAS, Solidarités und USF sind gegen den Vorschlag und verlangen eine Indexierung von 450 auf 505.50 Franken. ADCN ist gegen die Herabsetzung der Entschädigung und schlägt eine Indexierung vor.

Art. 98 Berufspraktikum

Höhe des Unterstützungsbeitrages bei Teilnahme an Berufspraktika während der Wartezeit

71 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

2 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag:

Kantone GE

Organisationen Syna

10 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus:

Kantone FR, LU, TI, UR, ZG

Spitzenverbände und Sozial- economiesuisse, SGV, Arbeitgeberverband, H+

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Andere Centre patronal

Für FR wäre es wünschenswert, wenn der Versicherte von Anfang an (während seiner Wartezeit) den mit seiner Situation verbundenen Unterstützungsbeitrag erhalten würde. Gemäss TI sollte der Mindestbeitrag während der Wartezeit erhöht werden. LU, UR und ZG sind der Ansicht, dass neu Jugendliche im Anschluss an die obligatorische Schulpflicht auch ohne Berufsausbildung zu einem Berufspraktikum zugelassen und dabei ein Vielfaches eines Lehrlingslohns erhalten würden. Gemäss economiesuisse, SGV, H+ und Arbeitgeberverband fehle es an einer gesetzlichen Grundlage, um während Berufspraktika Unterstützungsbeiträge auszurichten.

Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 21/28