Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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4. Stellungnahmen zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs der Revision
Art. 4 Abs. 2 Voller Arbeitstag
Präzisierung, dass auch der Samstag und Sonntag als voller Arbeitstag gelten.
77 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
6 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich
Kantone VS
Organisationen hotelleriesuisse, Arbeitgeberverband, H+, sgv
Andere Centre patronal
Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.
Art. 6 Abs. 1 Besondere Wartezeiten
Personen, die infolge Schulausbildung, Umschulung oder Weiterbildung von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sind, haben - unabhängig des Alters, der Unterhaltspflichten oder eines Berufsabschlusses - 120 besondere Wartetage zu bestehen.
80 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden bzw. haben keine Bemerkung gemacht.
3 Vernehmlasser sprechen sich teilweise gegen den Vorschlag aus:
Kantone VD
Organisationen SAEB, SVOAM
VD schlägt eine besondere Wartezeit von maximal 60 Tagen vor. SAEB möchte gesundheitlich beeinträchtigte Personen im Anschluss an eine von der IV finanzierte berufliche Ausbildung von den 120 besonderen Wartetagen ausnehmen. SVOAM ist grundsätzlich gegen diesen Vorschlag.
Die Suva macht darauf aufmerksam, dass während den 120 Wartetagen ein Versicherungsschutz besteht, jedoch in dieser Zeit von diesen Versicherten keine Prämien bezahlt werden. Eine baldige Prämiensenkung sei aus diesem Grund unwahrscheinlich.
Verschiedene Vernehmlasser weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Erhöhung der besonderen Wartezeiten erfolgen soll, wenn die Rahmenfrist für den Leistungsbezug noch unter altem Recht eröffnet worden ist.
Art. 6 Abs. 1bis Besondere Wartezeiten
Teilnahme an SEMO während der Wartezeit
Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 4/28