Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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einzureichen seien. Um einen unnötigen und immensen Aufwand für die Vollzugstellen zu verhindern, sprechen sich 14 Vernehmlasser für einen Hinweis auf die Versäumnisfolgen bei zu später Einreichung der Arbeitsbemühungen auf dem Formular "Angaben der versicherten Person" aus.
Von der öffentlichen Hand finanzierte Massnahmen
Von 14 Vernehmlassern wird eine genaue Regelung von Art. 23 Abs. 3bisAVIG auf Stufe der Verordnung verlangt, um den Gesetzesartikel zu präzisieren.
Mindestgrenze des versicherten Verdienstes
45 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus, die Mindestgrenze des versicherten Verdienstes von 300 Franken für Heimarbeitnehmende und 500 Franken für die übrigen Versicherten auf einheitlich 800 Franken zu erhöhen. 24 dieser Vernehmlasser begrüssen eine einheitliche Mindestgrenze bei 500 Franken.
Regelung des Anspruchs für kurz vor dem Rentenalter
stehende versicherte Personen
28 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus, weil dieser dem Grundsatz "Arbeiten lohnt sich immer" widerspreche. Die vorgeschlagene Regelung führe zu einem Fehlanreiz und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bzw. eines Zwischenverdienstes lohne sich nicht.
Beobachtungszeitraum für Versicherte mit wiederholtem
einstellungsrelevanten Verhalten
Der vorgesehene Beobachtungszeitraum von 5 Jahren für Versicherte mit wiederholtem einstellungsrelevanten Verhalten ist für 18 Vernehmlasser zu lang. 14 Vernehmlasser sind gegen eine Festsetzung eines Beobachtungszeitraumes, 5 davon sind gänzlich gegen die Erhöhung der Einstelldauer im Wiederholungsfall.
Definition der Wohnortsregion
Die Erhöhung auf 50 Kilometer stösst bei 15 Vernehmlasser auf Widerstand. Von 3 Vernehmlassern wird vorgeschlagen, die bisherige Regelung beizubehalten, während 2 Vernehmlasser die Erhöhung auf 70 Kilometer als für die heutigen Gegebenheiten angemessen betrachten.
Übergangsbestimmungen
15 Vernehmlasser plädieren für Übergangsbestimmungen.
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 3/28