Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten

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Art. 37 Bemessungszeitraum für den versicherten Verdienst

Die besondere Bemessungsregel von Art. 37 Abs. 3bisfür die Berechnung des versicherten Verdienst für Kunstschaffende wurde abgeschafft, was sich zu Gunsten dieser Personen auswirkt. Bei branchenüblichen Arbeitszeitkalendern wurde zudem die Bemessungsregel vereinfacht.

Bei der Berechnung des versicherten Verdienstes für eine Folgerahmenfrist werden die Kompensationszahlungen nicht mehr berücksichtigt. Deshalb muss Art. 37 Abs. 3terAVIV aufgehoben werden.

69 Vernehmlasser sind einverstanden bzw. haben keine Bemerkung gemacht.

12 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Parteien CSP

Kantone NE

Spitzenverbände und Sozial- SGV

partner

Organisationen CGAS, SBKV, SSRS, , SYNA, ssfv

Andere FDS, SMV, Suisseculture Sociale

1 Vernehmlasser spricht sich gegen den Vorschlag aus:

Spitzenverbände und Sozial- SGB

partner

12 Vernehmlasser, insbesondere Verbände von Kunstschaffenden, befürworten die neuen Bemessungsregeln für den versicherten Verdienst ausdrücklich. SGB anerkennt die Verbesserungen der Verordnungsanpassung; wünscht aber für die Kunstschaffenden im Sinne einer Sonderregelung einen längeren Bemessungszeitraum. Verschiedene Vernehmlasser weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Neuberechnungen des versicherten Verdienstes in Rahmenfristen für den Leistungsbezug, die vor dem 1. April 2011 eröffnet wurden, vorgenommen werden.

Art. 40 Abs. 1 Mindestgrenze des versicherten Verdienstes

Erhöhung der Mindestgrenze des versicherten Verdienstes von 300 Franken für Heimarbeitnehmende und 500 Franken für die übrigen Versicherten auf 800 Franken.

33 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

3 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Organisationen Arbeitgeberverband, sgv, H+

47 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus

Parteien GP, SP, CSP

Kantone SO, SG, BS, SH, ZH, TG, VS, GR, AG, UR, SZ, BE, OW,

GL, ZG, GR, JU, LU, NE, FR

Spitzenverbände und Sozial- VSAA, SGB, kv schweiz, travail.suisse, Gemeindeverband, partner Städteverband, ASAK

Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 9/28