Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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1. Vernehmlassungsverfahren
Die Eidgenössischen Räte haben am 19. März 2010 das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsgesetz [AVIG]; SR 837.0) verabschiedet. Am 26. September 2010 wurde das revidierte Gesetz in der Referendumsabstimmung vom Volk angenommen.
Am 1. Oktober 2010 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung [AVIV]; SR 837.02) eröffnet. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis zum 8. Januar 2011.
Von den 95 angeschriebenen Vernehmlassern haben 65 geantwortet. 18 liessen sich ohne Einladung dazu vernehmen.
Total gingen 83 Stellungnahmen ein.
Von allen 26 Kantonen,
5 von politischen Parteien (FDP, SP, SVP, CSP und Grüne Partei der Schweiz),
34 von Organisationen der Wirtschaft und von Sozialpartnern, von an der Arbeitslosenversicherung oder Sozialpolitik interessierten Institutionen sowie
18 von anderen nicht angeschriebenen Organisationen und einer Einzelperson.
2. Allgemeine Bemerkungen der Vernehmlasser
Mit dem vorgelegten Entwurf sind die Vernehmlasser im Grundsatz einverstanden. Sie erachten die Anpassungen in der AVIV als unproblematisch, da diese die Einzelheiten basierend auf dem neuen AVIG regeln. Einzelne Vernehmlasser haben einige vorgeschlagene Bestimmungen kritisiert, andere forderten Anpassungen von weiteren Verordnungsartikeln.
3. Überblick über die Stellungnahmen zum Entwurf der Revision des AVIV
Der Entwurf der Revision des AVIV regelt die Einzelheiten basierend auf dem neuen AVIG. Zusätzlich wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Anpassungen aufgrund der Rechtsprechung beziehungsweise der Praxis vorzunehmen.
Grundsätzlich stehen die Kantone, die Verbände, die Parteien und die Gewerkschaften hinter dem vorgeschlagenen Verordnungsentwurf.
Die Hauptpunkte der Stellungnahmen können wie folgt zusammengefasst werden:
Teilnahme an Berufspraktika während der besonderen
Wartezeit
Die im Entwurf vorgesehene Quote von 3,3 Prozent für die erhöhte Arbeitslosigkeit wurde von 17 Vernehmlassern wegen der zu erwartenden tieferen Arbeitslosenquote aufgrund von neuen Volkszählungsdaten als zu hoch angesetzt kritisiert. 14 Vernehmlasser schlagen eine Senkung auf 2,5 Prozent vor, 3 Vernehmlasser eine Erhöhung auf 4 Prozent. 8 Vernehmlasser erklärten, die Quote sei nicht praxistauglich und 9 Vernehmlasser wollen zudem die kantonale und nicht die nationale Arbeitslosigkeit als massgebend betrachten.
Regelung für die Einreichung der persönlichen Arbeits-
bemühungen des Versicherten
Statt wie im Entwurf vorgesehen am 10. Tag schlagen 14 Vernehmlasser vor, dass Arbeitsbemühungen für jede Kontrollperiode spätestens am 5. Tag des folgenden Monats
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 2/28