Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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Art. 96 (aufgehoben) Bescheinigung des Veranstalters der Beschäftigungs-
massnahme
Der Veranstalter muss die Anwesenheit bzw. die Abwesenheit des Teilnehmenden bis zum
3. Werktag des folgenden Monats bescheinigen
Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.
Art. 97 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Beschäfti-
gungsmassnahmen
Formelle Anpassung des Klammerinhalts im Titel mit Verweis auf den neuen Art. 59cbis AVIG, der die zu streichenden Art. 61, 62 und 64b Abs. 1 AVIG ersetzt.
Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.
Art. 97a Finanzielle Beteiligung des Praktikumsbetriebes
Umfang der Leistungen
80 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
3 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:
Kantone JU
Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+
partner
JU schlägt vor, dass die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers während der ganzen Dauer des Praktikums konstant bleiben solle.
Art. 97b Motivationssemester
Monatlicher Unterstützungsbeitrag während der Wartezeit
59 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
10 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:
Kantone GL, JU, NE, NW, OW, SH, ZH
Spitzenverbände und Sozial- VSAA, VDK, SVOAM
partner
13 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus:
Kantone FR, LU, SZ, UR, ZG
Spitzenverbände und Sozial- Städteverband, KV Schweiz, SAJV
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 20/28