Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten

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Art. 96 (aufgehoben) Bescheinigung des Veranstalters der Beschäftigungs-

massnahme

Der Veranstalter muss die Anwesenheit bzw. die Abwesenheit des Teilnehmenden bis zum

3. Werktag des folgenden Monats bescheinigen

Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.

Art. 97 Anrechenbare Kosten der Durchführung von Beschäfti-

gungsmassnahmen

Formelle Anpassung des Klammerinhalts im Titel mit Verweis auf den neuen Art. 59cbis AVIG, der die zu streichenden Art. 61, 62 und 64b Abs. 1 AVIG ersetzt.

Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.

Art. 97a Finanzielle Beteiligung des Praktikumsbetriebes

Umfang der Leistungen

80 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

3 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Kantone JU

Spitzenverbände und Sozial- Arbeitgeberverband, H+

partner

JU schlägt vor, dass die finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers während der ganzen Dauer des Praktikums konstant bleiben solle.

Art. 97b Motivationssemester

Monatlicher Unterstützungsbeitrag während der Wartezeit

59 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.

10 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:

Kantone GL, JU, NE, NW, OW, SH, ZH

Spitzenverbände und Sozial- VSAA, VDK, SVOAM

partner

13 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus:

Kantone FR, LU, SZ, UR, ZG

Spitzenverbände und Sozial- Städteverband, KV Schweiz, SAJV

Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 20/28