Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/45: Revision der Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung; AVIV) · 28 Seiten
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36 Vernehmlasser sprechen sich gegen den Vorschlag aus
Parteien GP, SP
Kantone SG, BS, SH, BL, TG, VS, AG, UR, SZ, OW, AR, GL, ZG,
FR, JU, LU, NE, TI
Spitzenverbände und Sozial- VSAA, SGB, ASAK, VAK, Städteverband, travail.suisse partner
Organisationen CGAS, Unia, Syna, Passages, ADCN, USF, kv schweiz Andere VDK
5 Vernehmlasser (NE, TG, ZG, Städteverband und kv schweiz) sind für die Streichung von Abs. 5. 18 Vernehmlasser (AG, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, SG, OW, SZ, TI, UR, VS, VSAA, VDK, VAK und ASAK) sprechen sich für einen Beobachtungszeitraum von 1.5 bis 3 Jahren aus. 10 Vernehmlasser (LU, SP, GP, SGB, travail.suisse, Syna, CGAS, ADCN und USF) sind gegen die Festsetzung eines Beobachtungszeitraumes. SH plädiert für eine "Kann-Vorschrift". Unia und Passages beantragen, die selbstverschuldete Arbeitslosigkeit von dieser Verschärfung explizit auszuklammern.
Art. 51a Arbeitsausfälle infolge wetterbedingter Kundenausfälle
Kürzung der Karenzzeit für den erstmaligen Arbeitsausfall bei wetterbedingtem Kundenausfall in Saisonbetrieben von 10 auf 3 Tage.
70 Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden oder haben keine Bemerkungen dazu gemacht.
13 Vernehmlasser befürworten den Vorschlag ausdrücklich:
Kantone VS, FR, NE
Organisationen hotelleriesuisse, VAK, ASAK, Arbeitgeberverband, FER,
Centre patronale, economiesuisse, GastroSuisse, sgv, H+
GastroSuisse begrüsst die Reduktion von 10 auf 3 Tage und fordert zusätzlich eine Karenzfrist von lediglich einem vollen Arbeitstag.
Art. 57 Bemessungsgrundlage bei erheblich schwankendem Lohn
Bei Lohnschwankungen von mindestens 10 Prozent wird der Bemessungszeitraum für die Berechnung des anrechenbaren Stundenverdienstes von bisher 3 auf neu 12 Beitragsmonate verlängert.
Alle Vernehmlasser sind mit dem Vorschlag einverstanden bzw. haben keine Bemerkung dazu gemacht.
1 Vernehmlasser befürwortet den Vorschlag ausdrücklich:
Organisation hotellerie-suisse
Die vorgeschlagene Änderung ist unbestritten.
Art. 75a Gleiches Arbeitsverhältnis
Teilrevision des AVIV / Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens 13/28