Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2010/53: Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) · 30 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 30Fedlex · Ergebnisbericht

StGB dem Gericht vorbehalten bleiben. Artikel 352 Absatz 2 Strafprozessordnung (StPO)137 sei dementsprechend anzupassen.138

Bereits Artikel 237 Absatz 2 Buchstaben c und g StPO sieht ein Kontakt- und Rayonverbot vor. Auch wenn der Massnahmenkatalog in Artikel 237 Absatz 2 StPO nicht abschliessend ist, wäre es wünschenswert, wenn das Verbot von beruflichen und ausserberuflichen

Tätigkeiten aufgenommen würde.139

10.2 DNA-Profil-Gesetz vom 20. Juni 2003

Die vorgeschlagene Änderung des DNA-Profil-Gesetzes140 wird von der Unifr abgelehnt, da verurteilte Täter unverhältnismässig lange durch den Eintrag im DNA-Register stigmatisiert werden (insbesondere mit Blick auf Art. 16 Abs. 1 Bst. a und 16 Abs. 4 DNA-Profil-Gesetz). Als zweckmässig wird allenfalls eine Löschung mit Ablauf des Berufsverbots, maximal ein Jahr danach, erachtet. Nach Meinung des Kantons VD sollten die DNA-Profile nach der vom Gericht verhängten Dauer der Verbote gelöscht werden.

137 StPO, SR 312.0 138 VD, JU, sinngemäss GPS, KSBS. 139 VD, KSBS (vgl. dazu auch Ziff. 3, oben).

140 SR 363.