Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2010/53: Änderung der Bundesverfassung, des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzes und des Jugendstrafgesetzes (Tätigkeitsverbot und Kontakt- und Rayonverbot) · 30 Seiten
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sei zwar gut gemeint, aber viel zu komplex und zu ungenau formuliert, um in der Praxis angewendet werden zu können.9 Es sei zweifelhaft, ob einfache Änderungen das Projekt verbessern könnten, ohne dieses als Ganzes neu zu konzipieren.10
Nach Auffassung der Unifr werde insbesondere nicht reflektiert, dass es sich vorliegend offensichtlich um Polizei-, und nicht um Strafrecht handle. Zudem werde zu wenig darauf eingegangen, ob es sich beim Berufsverbot um eine Strafe oder eine Massnahme handle. Der Vorentwurf führe zur Einführung neuer Strafarten, allerdings ohne Rücksicht auf das Schuldprinzip.
Einzelne Vernehmlassungsteilnehmer werfen der Vorlage vor, dass sie Personen unter Generalverdacht stelle11 und verschiedene verfassungsmässige Garantien tangiere.12 Pro Fam befürchtet, die gewählten Formulierungen des Berichts könnten zur Folge haben, dass Männer möglicherweise schlechter gestellt würden.13
Die Vorlage weise eine ganze Reihe unbestimmter Rechtsbegriffe auf, die näher
umschrieben werden müssten.14
3.2 Zu umfassende neue Verfassungsbestimmung
Eine Minderheit lehnt die Verfassungsbestimmung ab.15 Die Formulierung von Art. 123 Abs. 4 BV sei zu weit gehend und unbestimmt, weshalb verlangt wird, dass die
Verfassungsbestimmung präziser und einschränkender gefasst wird.16 Die Organisation CP vertritt die Meinung, dass die allgemeine Gefahrenabwehr in erster Linie Sache der Kantone sei, und dass dieser Grundsatz respektiert werden müsse. Die Unifr ist der Ansicht, die Verfassungsbestimmung würde neue Polizeikompetenzen für den Bund schaffen.
3.3 Aufwand und Kosten der Umsetzung
Eine vor allem von den Kantonen immer wieder geäusserte Kritik ist, dass bei der
Umsetzung der Vorlage hohe Kosten zu befürchten seien.17 Für eine wirksame Umsetzung der Verbote brauche es zusätzliche Ressourcen, und der Ausbau der Bewährungshilfe sei auf jeden Fall notwendig.18 Dass die Kosten ausschliesslich bei den Kantonen angesiedelt seien, werde manchen Kanton dazu verführen, die Aufstockung so klein wie möglich zu halten.19
Von zahlreichen Vernehmlassungsteilnehmern, insbesondere von ausserberuflichen
Organisationen,wird kritisiert, dass die Vorlage, im Besonderen die Pflicht einen
Strafregisterauszug zu verlangen, einen zu grossen administrativen Aufwand mit sich bringe.20
9 VD, sinngemäss Unifr. 10 KSBS. 11 CVP, SVP, SGB, SFV, STV, Pro Fam. 12 FDP, SGB, CP, SVBB, Unifr.
13 Bereits heute hätten Männer in gewissen Berufen (Kleinkindererzieher, Pfleger) mit Klischees und Vorurteilen zu kämpfen (Pro Fam). 14 BE, AG, FR, BS, SG, VD, SGB, SBischK KSBS SKG, VFG; siehe unter III.
15 SO, TG, GE, KKJPD, CP, Unifr.
16 ZG, SG, TG, GE, CP, KKJPD. 17 SG, OW, GL, NE, GR, UR, SZ, VS, TG, AG, LU, JU, GE, BE, VS. KSS, KKJPD, KSBS. 18 KSS, prosaj. 19 KSS. 20 ZG, GR, LU, TG, GL, CVP, CVP Frauen, SVP, SAGV, GPS, CP, KKJPD, EKKJ, InterM, SOlymp, STV, Pro Juventute, Agri, KSS, PBS, Pfadi Züri, Pfadi SO, SAJV, jubla, mira, ESV.