Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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ge Lösung.

economiesuisse 26.2 Remplacer « à la date de la remise » par « au moment de la vente Une denrée alimentaire contient des quantités significatives de Verband der Schweizer » (cf. remarque art. 23 al. 3). En UE on parle de « apport de substances au sens de l’al. 1 si elle comprend, au moment de la Unternehmen référence » vente, les quantités ci-après exprimées en pourcentage de

l’apport journalier recommandé (apport de référence) selon l’annexe 1 …

Staatskanzlei des Kantons 26.3 Der letzte Satz ist schwer verständlich (“Zudem ist bildlich oder in Verständlichkeit erhöhen durch Beibehaltung des Wortlautes der Luzern Zahlen der prozentuale Anteil nach Absatz 2 auszudrücken“). Die aktuellen Fassung:

Formulierung wurde aus der EU übernommen. Es ist vorzuziehen, “Zudem ist bildlich oder in Zahlen der prozentuale Anteil an der im letzten Satz nicht auf den Absatz 2 zu verweisen, sondern wie empfohlenen Tagesdosis anzugeben.“

bis anhin die Angabe “an der empfohlenen Tagesdosis” zu ver-

wenden oder direkt auf den Anhang 1 der Verordnung über den

Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Le-

bensmitteln zu verweisen. Die vorgeschlagene Wortwahl erschwert

die Lesbarkeit und Interpretation des Absatzes.

Staatskanzlei des Kantons 26.3 Diese Formulierung wurde von der EU übernommen. Trotzdem Art. 26 Abs. 3 letzter Satz sei unverändert zu übernehmen: „Zu-Zürich wäre es aber vorzuziehen, im letzten Satz nicht auf den Absatz 2 dem ist bildlich oder in Zahlen der prozentuale Anteil an der emp-

zu verweisen, sondern wie bis anhin die Formulierung “an der fohlenen Tagesdosis anzugeben.“

empfohlenen Tagesdosis” zu verwenden oder direkt auf den An-

hang 1 der Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physio-

logisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln zu verweisen. Die vorge-

schlagene Wortwahl ist zu kompliziert.

Staatskanzlei des Kantons 26.3 Die Formulierung wurde von der EU übernommen. Es wäre aber

Bern vorzuziehen, im letzten Satz nicht auf den Absatz 2 zu verweisen,

sondern wie bis anhin auf die Angabe “an der empfohlenen Tages-

dosis” zu verwenden oder direkt auf den Anhang 1 Vess zu verwei-

sen. Die vorgeschlagene Wortwahl ergibt ein Artikel- bzw. Absatz-

Springen beim Lesen und erschwert die Lesbarkeit des Artikels.

Verband der Kantonschemi- 26.3 Der letzte Satz ist schwer verständlich (“Zudem ist bildlich oder in Verständlichkeit erhöhen durch Beibehaltung des Wortlautes der ker der Schweiz (VKCS) Zahlen der prozentuale Anteil nach Absatz 2 auszudrücken“). Die aktuellen Fassung:

Formulierung wurde aus der EU übernommen. Es ist vorzuziehen, “Zudem ist bildlich oder in Zahlen der prozentuale Anteil an der im letzten Satz nicht auf den Absatz 2 zu verweisen, sondern wie empfohlenen Tagesdosis anzugeben.“

bis anhin die Angabe “an der empfohlenen Tagesdosis” zu ver-

wenden oder direkt auf den Anhang 1 der Verordnung über den

Zusatz essenzieller oder physiologisch nützlicher Stoffe zu Le-

bensmitteln zu verweisen. Die vorgeschlagene Wortwahl erschwert

die Lesbarkeit und Interpretation des Absatzes.

Staatskanzlei des Kantons 26.3 Der letzte Satz ist schwer verständlich (“Zudem ist bildlich oder in Verständlichkeit erhöhen durch Beibehaltung des Wortlautes der Aargau Zahlen der prozentuale Anteil nach Absatz 2 auszudrücken“). Die aktuellen Fassung: