Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Süssungsmittel nach Anhang 1.
Staatskanzlei des Kantons 7 "c. der Herstellung von Lebensmitteln dient, die für eine besondere Ernährung Präzisieren, welche Lebensmittelgruppen darunter ver-Aargau bestimmt sind." standen werden.
Es ist zu wenig klar, was für Lebensmittelgruppen konkret darunter verstanden Sind damit die Speziallebensmittel gemeint?
werden. Die Angabe muss entsprechend präzisiert werden. Die Angabe ist so zu
formulieren, dass eine klare Zuordnung zu den in der Schweiz geregelten Le-
bensmittelgruppen gemacht werden kann.
Staatskanzlei des Kantons 7 Besondere Bedingungen für Süssungsmittel Der Einleitungssatz sollte offener formuliert werden wie: Aargau "Die Verwendung eines Zusatzstoffes als Süssungsmittel wird nur bewilligt, "Die Verwendung eines Zusatzstoffes als Süssungsmittel
wenn dieser:…" wird nur bewilligt bzw. ist nur zulässig, wenn dieser:…" Der Artikel bezieht sich nur auf Bewilligungen. Er gilt aber auch für bereits zuge-
lassene Süssungsmittel. In der Anwendungsliste (Anhang 3) werden die Süs- Im Prinzip gilt das Gleiche auch für den Einleitungssatz sungsmittel neu nicht mehr erwähnt. Die Anwendung von Süssungsmitteln in nach Art. 8.
Lebensmitteln wird somit hier geregelt. Der Einleitungs-satz sollte sich deshalb
nicht nur auf Bewilligungen beziehen, sondern ebenfalls auf die zugelassenen
Süssungsmittel nach Anhang 1.
Coop Genossenschaft 7 Zur besseren Verständlichkeit sollte sowohl in Artikel 7 als auch in Artikel 8 auf
den Artikel 3 (= Bewilligungsverfahren des BAG) verwiesen werden.
FIAL Föderation der 7 Zur besseren Verständlichkeit sollte sowohl in Artikel 7 als auch in Artikel 8 auf
Schweiz. Nahrungsmittel- den Artikel 3 (= Bewilligungsverfahren des BAG) verwiesen werden.
industrie
FIAL Föderation der 7 Il manque le mot « ou » » à la fin du § remplacement des sucres pour …. Sans sucres ajoutés ; Schweiz. Nahrungsmittel- ou
industrie
FIAL Föderation der 7 Il faut enlever le mot « ou » à la fin de la ligne amélioration de l’attractivité visuelle de denrées
Schweiz. Nahrungsmittel- alimentaires, ou
industrie
economiesuisse 7 Il manque le mot « où » à la fin du § a. remplacement des sucres pour …. Sans sucres ajou-Verband der Schweizer tés ; ou
Unternehmen
Staatskanzlei des Kantons 7 "c. der Herstellung von Lebensmitteln dient, die für eine besondere Ernährung Präzisieren, welche Lebensmittelgruppen darunter ver-Solothurn bestimmt sind." standen werden.
Es ist zu wenig klar, was für Lebensmittelgruppen konkret darunter verstanden Sind damit die Speziallebensmittel gemeint?
werden. Die Angabe muss entsprechend präzisiert werden. Die Angabe ist so zu
formulieren, dass eine klare Zuordnung zu den in der Schweiz geregelten Le-