Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Hersteller von Diät- und Bemerkungen Diabetikernahrungen (Art. 2 Abs. 2 Bst. i und Art. 13) sowie der

Spezialnahrungen Überführung der "coffeinhaltigen Spezialgetränke" (Art. 23) in die VO

über alkoholfreie Getränke. Dazu verweisen wir auf unsere Bemer-

kungen zur VO über alkoholfreie Getränke.

Im Zuge dieser Revision sollte in Anhang 13 diverse Nährstoffe

aufgenommen werden, die Gegenstand von Entscheidungen der EU

sind oder die sich auf im Anhang 8 LKV zugelassenene Claims

beziehen.

Bezüglich der Anreicherung mit spezifischen Fettsäuren (Anhang 14)

verweisen wir auf die einleitenden allgemeinen Bemerkungen zum

gesamten Revisionspaket.

Vereinigung Schweiz. 2.2 i und w Nebst den Diabetikernahrungen werden auch die coffeinhaltigen v. aufgehoben

Hersteller von Diät- und Spezialgetränke (Art. 23 und Anhang 15) aus dieser Verordnung

Spezialnahrungen gestrichen. Bst. v. sollte deshalb auch aufgehoben werden.

Vereinigung Schweiz. übrige Art. 4 Abs. 2 (neu):

Hersteller von Diät- und Bei Speziallebensmitteln, wie insbesondere bei Nahrungsergän-

Spezialnahrungen zungsmitteln ist die Angabe des Natriumgehaltes, allenfalls in Er- Die Angabe des Natriumgehalts, allenfalls auch in Ergänzung zur

gänzung zur Nährwertkennzeichnung für die Verbraucher hilfreich. Nährwertkenn-zeichnung nach Art. 22-29 LKV, ist zulässig. Diese Möglichkeit sollte ausdrücklich eingeräumt werden, nachdem

neu in der NW-Kennzeichnung jegliches Natrium umgerechnet in

Salz deklariert wird.

Vereinigung Schweiz. Übest Der Entwurf sieht eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem Inkraft- Speziallebensmittel dürfen noch bis zum … (3 Jahre nach Inkrafttre-Hersteller von Diät- und treten der Verordnung vor. ten) nach bisherigem Recht eingeführt … werden.. Spezialnahrungen

Die fial schlägt angesichts der für die Umsetzung des Verordnungs-

pakets 2012/2013 erforderlichen Anpassung bei fast allen LM-

Verpackungen generell ein Übergangsfrist von 3 Jahren vor.

Es ist in dieser Verordnung die generelle Frist zu übernehmen.

Vereinigung Schweiz. II.1 Die bewilligte Dosierung für Creatin Monohydrat war bisher: Erhal-

Hersteller von Diät- und tungsdosis: 2-4 g/Tag, Initialdosis: bis 20 g/Tag während 7 Tagen.

Spezialnahrungen Für Creatin Pyruvat war eine Tagesration von 5 g bewilligt.

Die Anforderung für die Verwendung der gesundheitsbezogenen

Angabe lautet (in Übereistimmung mit Anhang 8 LKV), dass das

Lebensmittel den Verzehr von mindestens 3 g/Tag gewährleisten

muss. Dies entspricht der von der EFSA in ihrer Opinion zum ent-

sprechenden Claims geforderten Menge, bei der sich die positive

Wirkung einstellt.

Die EFSA hat in der Opinion zu Creatin Monohydrat von 2004 auf

Grund von Langzeitstudien (5 g/Tag für bis zu 21 Monate) eine