Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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seraient moins bien protégés contre la tromperie que les voisins
européens. Cette allégation doit être supprimée.
Vereinigung Schweiz. Generelle Wir sind einverstanden mit der Streichung der Bestimmungen über
Hersteller von Diät- und Bemerkungen Diabetikernahrungen (Art. 2 Abs. 2 Bst. i und Art. 13) sowie der
Spezialnahrungen Überführung der "coffeinhaltigen Spezialgetränke" (Art. 23) in die VO
über alkoholfreie Getränke. Dazu verweisen wir auf unsere Bemer-
kungen zur VO über alkoholfreie Getränke.
Im Zuge dieser Revision sollte in Anhang 13 diverse Nährstoffe
aufgenommen werden, die Gegenstand von Entscheidungen der EU
sind oder die sich auf im Anhang 8 LKV zugelassenene Claims
beziehen.
Bezüglich der Anreicherung mit spezifischen Fettsäuren (Anhang 14)
verweisen wir auf die einleitenden allgemeinen Bemerkungen zum
gesamten Revisionspaket.
Vereinigung Schweiz. 2.2 i und w Nebst den Diabetikernahrungen werden auch die coffeinhaltigen v. aufgehoben
Hersteller von Diät- und Spezialgetränke (Art. 23 und Anhang 15) aus dieser Verordnung
Spezialnahrungen gestrichen. Bst. v. sollte deshalb auch aufgehoben werden.
Vereinigung Schweiz. übrige Art. 4 Abs. 2 (neu):
Hersteller von Diät- und Bei Speziallebensmitteln, wie insbesondere bei Nahrungsergän-
Spezialnahrungen zungsmitteln ist die Angabe des Natriumgehaltes, allenfalls in Er- Die Angabe des Natriumgehalts, allenfalls auch in Ergänzung zur
gänzung zur Nährwertkennzeichnung für die Verbraucher hilfreich. Nährwertkenn-zeichnung nach Art. 22-29 LKV, ist zulässig. Diese Möglichkeit sollte ausdrücklich eingeräumt werden, nachdem
neu in der NW-Kennzeichnung jegliches Natrium umgerechnet in
Salz deklariert wird.
Vereinigung Schweiz. Übest Der Entwurf sieht eine Übergangsfrist von 2 Jahren ab dem Inkraft- Speziallebensmittel dürfen noch bis zum … (3 Jahre nach Inkrafttre-Hersteller von Diät- und treten der Verordnung vor. ten) nach bisherigem Recht eingeführt … werden.. Spezialnahrungen
Die fial schlägt angesichts der für die Umsetzung des Verordnungs-
pakets 2012/2013 erforderlichen Anpassung bei fast allen LM-
Verpackungen generell ein Übergangsfrist von 3 Jahren vor.
Es ist in dieser Verordnung die generelle Frist zu übernehmen.
Vereinigung Schweiz. II.1 Die bewilligte Dosierung für Creatin Monohydrat war bisher: Erhal-
Hersteller von Diät- und tungsdosis: 2-4 g/Tag, Initialdosis: bis 20 g/Tag während 7 Tagen.
Spezialnahrungen Für Creatin Pyruvat war eine Tagesration von 5 g bewilligt.
Die Anforderung für die Verwendung der gesundheitsbezogenen
Angabe lautet (in Übereistimmung mit Anhang 8 LKV), dass das
Lebensmittel den Verzehr von mindestens 3 g/Tag gewährleisten
muss. Dies entspricht der von der EFSA in ihrer Opinion zum ent-