Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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cher Stoffe nicht aufgeführt ist, wäre die Ergänzung wie "Tagesration

gemäss Hersteller¬empfehlung" analog des EU- Anstelle der Bezeichnung "Dressing" die Sachbezeichnung "Salat-Kommissionsentscheids Nr. 2009/752/EG angebracht. sauce" nach Art. 16 auf-führen.

Bezeichnung der Lebensmittelgruppen entsprechend der in der

Schweiz verwendeten Sachbezeichnungen angeben.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 6 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Beim Titel den Wortlaut "Spezifikation von" streichen. Neuer Titel: tons Aargau Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen "Raffiniertes Allanblackia-Saatöl"

vorzu¬nehmen.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Die Tabellentitel "Fettsäureeinheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An- zusammensetzung" und "Merkmale" weglassen. Als Tabellentitel nur hänge 3 bis 11. noch den Begriff "Anforderungen" aufführen.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 7 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Tabellenüberschrift (-> Stoff/Parameter, Gehalt) strei¬chen.

tons Aargau Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen

vorzu¬nehmen.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 8 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch tons Aargau Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.

vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/722/EG.

unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die

erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" siehe

oben unter Anhänge 3 bis 11.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 9 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Bei der Tabellenüberschrift der zweiten Tabelle den Begriff "Höchsttons Aargau Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen gehalt" durch "Höchstmenge" ersetzen (analog Anhang 3 und 4).

vorzu¬nehmen.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie

einheitliche Darstellung bezüglich Peroxidzahl siehe oben unter An-

hänge 3 bis 11.

Staatskanzlei des Kan- Anhang 10 Im Sinne einer einheitlichen Darstellung der Tabellen in Anhang 3 bis Alle Parameter in einer Tabelle erfassen. Als Tabellentitel nur noch tons Aargau Anhang 11 ist es angebracht, auch nebenstehende Änderungen den Begriff "Anforderungen" aufführen.

vorzu¬nehmen. Tabellendarstellung analog Anhang 7 oder entsprechend der über-Die Säurezahl, Peroxidzahl, Eisen, Kupfer und polyzyklische aromati- sichtlichen Darstellung von Anhang des EG-Kommissionsentscheids sche Kohlenwasserstoffe sowie Benzo(a)pyren werden in der Tabelle Nr. 2006/723/EG.

unter dem Tabellentitel "Fettsäuren in Triglyceriden" aufgeführt. Die

erwähnten Parameter sind keine Fettsäuren.

Ausführungen betreffend Ersatz des Begriffes "Spezifikation" sowie