Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Anhang 14 der VO über Speziallebensmittel ("Zulässige Verbindun-

gen der Nährsstoffe") verweist bezüglich DHA, EPA und Omege-3-

Fettsäuren neu auf die VO Speiseöle und Art. 2 Abs. 2bis sowie Art. 3

Abs. 2 der VO-Esse noch direkter auf die im Abschnitt 2a geregelten

"neuartigen Speiseöle".

Gemäss den Erläuterungen sollen im Abschnitt 2a jene Öle umschrie-

ben werden, die in der EU als "Novel Foods" gelten und gestützt auf

die VO (EG) Nr. 258/97 zugelassen wurden. Die Spezifikationen in

den Anhängen 3 bis 11 sind aus den jeweiligen Zulassungsentschei-

den der EU übernommen. Wir sind damit grundsätzlich einverstanden,

beantragen aber diverse Anpassungen an neuere, offensichtlich im

Entwurf noch nicht berücksichtigte Entscheidungen der EU. Einen

Sonderfall stellt das "Pilzöl aus Mortierella alpina" dar, bei dem zu

berücksichtigen ist, dass es neben der "neuartigen" Version auch eine

hergebrachte gibt (vgl. nachfolgend die Bemerkungen zu Art. 5i und

Anhang 11).

Auch an dieser Stelle halten wir fest, dass es nebst den nun im Ab-

schnitt 2a umschriebenen "neuartigen Speiseölen" eine Reihe von

Speiseölen (z.B. Fischöle, Algenöle, Pilzöle etc.) gibt, die auch Quelle

spezifischer Fettsäuren sind, aber nicht unter die "neuartigen Speise-

öle" fallen.

Vereinigung Schweiz. 5b.1 Anpassung an die Entscheidung der Kommission vom 22. Oktober Marginale:

Hersteller von Diät- und 2009 über die Erweiterung der Anwendungen von Algenöl aus der "Öl aus der Mikroalge Schizochytrium sp."

Spezialnahrungen Mikroalge Schizochytrium sp. als neuartige Lebensmittelzutat im

Sinne der Verordnung (EG) Nr. 258/97 und an die Entscheidung der Abs. 1:

FSA gemäss Art. 3 Verordnung (EG) Nr. 258/97 vom 6.7.2012 siehe: DHA- und EPA-reiche Öle aus der Mikroalge Schizochytrium sp. http://ec.europa.eu/food/food/biotechnology/novelfood werden durch Hexanextraktion gewonnen.

/dha_o_authorisation_letter_06072012_de.pdf

Abs. 4:

Die Sachbezeichnungen lauten "DHA-reiches Öl der Mikroalge Schizochytrium sp." oder "DHA- und EPA-reiches Öl aus Schizochytrium sp.".

Vereinigung Schweiz. 5i.1 Der vorgeschlagene Art. 5i, Absatz 1 beruht auf dem Entscheid der Abs. 1:

Hersteller von Diät- und Kommission vom 12. Dezember 2008 (2008/968/EG), wobei dieser Pilzöl aus Mortierella alpina ist reich an Arachidonsäure und wird Spezialnahrungen Entschied nur das Produkt eines Herstellers beurteilt. durch Fermentation aus dem Pilz Mortierella alpina gewonnen.

Auf dem Markt sind weitere, vergleichbare Pilzöl aus Mortierella alpi-

na, die schon vor 1997 in Verkehr gebracht wurden und somit nicht

unter die "Novel Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 fallen. Für diese

werden andere Substrate als Sojamehl und Sojaöl verwendet.

Art. 5i ist so zu formulieren, dass er alle Arten von "Pilzöl aus Mortie-

rella alpina" abdeckt.