Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 496Fedlex · Ergebnisbericht

Anpassung nichts im Wege stehen sollte.

hotelleriesuisse 9.1 Wir lehnen das Zusammenfügen unterschiedlicher Fleischstücke mit Art.9 Abs.10 wie folgt ergänzen:

Hilfe von Enzymen aus qualitativer Hinsicht klar ab. Weiter löst in "Die Verwendung des Enzyms Transglutaminase ist bewilli-

diesem Fall die Deklaration das Problem nicht: Zöliakiebetroffene gunspflichtig. Bei Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen..." wählen in einem Hotel oft Gerichte aus, die von vornherein glutenfrei

sind (oder eben scheinen). Nicht immer wird das Personal über ihre

Krankheiten informiert, entsprechend ist eine Reaktion des Service-

Personals nicht möglich.

GSLI Gesellschaft Schwei- 9.1 Es ist sicherzustellen, dass Transglutaminase als fleisch- bzw. fisch- 10 Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, die unter Zusatz zer Lebensmittelinspekto- fremde nicht übliche Zutat eingestuft wird, und nach Art. 8 Abs. 3 des fleischfremden nicht üblichen Enzyms Transglutaminase hergerinnen und Lebensmittelin- bzw. Art. 19 Abs. 2 VLtH in der Sachbezeichnung aufzuführen ist. stellt worden sind, müssen folgenden Hinweis tragen: «Für Zöliaspektoren kiekranke nicht geeignet». Dies gilt nur für Produkte, die keiner

Hitzebehandlung unterzogen worden sind und bestimmungsgemäss vor dem Verzehr nicht erhitzt werden müssen.

4 Fischereierzeugnisse, die unter Zusatz des fischfremden nicht üblichen Enzyms Transglutaminase hergestellt worden sind, müssen folgenden Hinweis tragen: «Für Zöliakiekranke nicht geeignet». Dies gilt nur für Produkte, die keiner Hitzebehandlung unterzogen worden sind und bestimmungsgemäss vor dem Verzehr nicht erhitzt werden müssen.

Gastrosuisse 9.1 Bisher war das Enzym Transglutaminase Art.9 Abs.10 wie folgt ergänzen:

bewilligungspflichtig. Entsprechend haben es nur wenige "Die Verwendung des Enzyms

Betriebe verwendet, gastgewerbliche Betriebe waren keine Transglutaminase ist

darunter. Wir wollen unseren Gästen aus zwei Gründen bewilligunspflichtig. Bei

kein Fleisch mit Transglutaminase servieren: Wir lehnen Fleischzubereitungen und

das Zusammenfügen unterschiedlicher Fleischstücke mit Fleischerzeugnissen..."

Hilfe von Enzymen aus qualitativer Hinsicht klar ab.

Weiter löst in diesem Fall die Deklaration das Problem

nicht: Zöliakiebetroffene wählen in einem Restaurant oft

Gerichte aus, die von vornherein glutenfrei sind (oder

eben scheinen). Nicht immer informieren sie das

Servicepersonal über ihre Krankheit, entsprechend können

diese auch nicht reagieren. Treten dann Symptome auf,

liegt die Schuld beim Restaurant, der Gast kommt auf

jeden Fall nie wieder.

Schweizer Fleisch- 9.1 Mit der Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Einsatz von

Fachverband SFF Transglutaminase ist der obligate Hinweis "für Zöliakiekranke nicht

geeignet" auch aus unserer Sicht sinnvoll.

Staatskanzlei des Kantons 9.1 Hinweis "Für Zöliakiekranke nicht geeignet". Wortlaut abändern. Vorschlag:

Der Wortlaut ist für Menschen mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit