Rapport sur les résultats
Consultation 2011/25: Révisions dans le domaine des denrées alimentaires et des objets usuels · 696 pages
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Anpassung nichts im Wege stehen sollte.
hotelleriesuisse 9.1 Wir lehnen das Zusammenfügen unterschiedlicher Fleischstücke mit Art.9 Abs.10 wie folgt ergänzen:
Hilfe von Enzymen aus qualitativer Hinsicht klar ab. Weiter löst in "Die Verwendung des Enzyms Transglutaminase ist bewilli-
diesem Fall die Deklaration das Problem nicht: Zöliakiebetroffene gunspflichtig. Bei Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen..." wählen in einem Hotel oft Gerichte aus, die von vornherein glutenfrei
sind (oder eben scheinen). Nicht immer wird das Personal über ihre
Krankheiten informiert, entsprechend ist eine Reaktion des Service-
Personals nicht möglich.
GSLI Gesellschaft Schwei- 9.1 Es ist sicherzustellen, dass Transglutaminase als fleisch- bzw. fisch- 10 Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, die unter Zusatz zer Lebensmittelinspekto- fremde nicht übliche Zutat eingestuft wird, und nach Art. 8 Abs. 3 des fleischfremden nicht üblichen Enzyms Transglutaminase hergerinnen und Lebensmittelin- bzw. Art. 19 Abs. 2 VLtH in der Sachbezeichnung aufzuführen ist. stellt worden sind, müssen folgenden Hinweis tragen: «Für Zöliaspektoren kiekranke nicht geeignet». Dies gilt nur für Produkte, die keiner
Hitzebehandlung unterzogen worden sind und bestimmungsgemäss vor dem Verzehr nicht erhitzt werden müssen.
4 Fischereierzeugnisse, die unter Zusatz des fischfremden nicht üblichen Enzyms Transglutaminase hergestellt worden sind, müssen folgenden Hinweis tragen: «Für Zöliakiekranke nicht geeignet». Dies gilt nur für Produkte, die keiner Hitzebehandlung unterzogen worden sind und bestimmungsgemäss vor dem Verzehr nicht erhitzt werden müssen.
Gastrosuisse 9.1 Bisher war das Enzym Transglutaminase Art.9 Abs.10 wie folgt ergänzen:
bewilligungspflichtig. Entsprechend haben es nur wenige "Die Verwendung des Enzyms
Betriebe verwendet, gastgewerbliche Betriebe waren keine Transglutaminase ist
darunter. Wir wollen unseren Gästen aus zwei Gründen bewilligunspflichtig. Bei
kein Fleisch mit Transglutaminase servieren: Wir lehnen Fleischzubereitungen und
das Zusammenfügen unterschiedlicher Fleischstücke mit Fleischerzeugnissen..."
Hilfe von Enzymen aus qualitativer Hinsicht klar ab.
Weiter löst in diesem Fall die Deklaration das Problem
nicht: Zöliakiebetroffene wählen in einem Restaurant oft
Gerichte aus, die von vornherein glutenfrei sind (oder
eben scheinen). Nicht immer informieren sie das
Servicepersonal über ihre Krankheit, entsprechend können
diese auch nicht reagieren. Treten dann Symptome auf,
liegt die Schuld beim Restaurant, der Gast kommt auf
jeden Fall nie wieder.
Schweizer Fleisch- 9.1 Mit der Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Einsatz von
Fachverband SFF Transglutaminase ist der obligate Hinweis "für Zöliakiekranke nicht
geeignet" auch aus unserer Sicht sinnvoll.
Staatskanzlei des Kantons 9.1 Hinweis "Für Zöliakiekranke nicht geeignet". Wortlaut abändern. Vorschlag:
Der Wortlaut ist für Menschen mit Zöliakie nicht angebracht. Soweit