Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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Staatskanzlei des Kantons übrige Art. 8 Verzicht auf Streichung von Art. 8 Abs. 4:

Zug Abs. 4 der geltenden Verordnung lautet: "Die Zugabe von Kohlendi- "Die Zugabe von Kohlendioxid ist erlaubt."

oxid ist erlaubt"; im Revisionsvorschlag wurde dieser Absatz offen-

bar gestrichen. Da die Zugabe von Kohlenmonoxid gängige Praxis

ist, sollte diese auch weiterhin möglich sein.

Staatskanzlei des Kantons übrige Art 21 Analog Art. 34 Abs. 1 Bst. c und der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 Zug Limonaden - Kennzeichnung "coffeinhaltig" / "erhöhter Coffeinge- (Anhang III, Ziffer 4.1) anpassen.

halt"

Die Angaben unterscheiden sich von Art. 34 Abs. 1 Bst. c und von

der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 (Anhang III, Ziffer 4.1). Sie sind

entsprechend anzupassen (u.a. Stelle, wo Hinweis "erhöhter Cof-

feingehalt" stehen muss).

Staatskanzlei des Kantons übrige Die zulässige Höchstmenge für Pantothensäure wird für Energy Zulässige Höchstmenge der Pantothensäure in Einklang mit der AV Zug Drinks mit 4 mg/100 ml angegeben (bisher 2 mg/100ml). In der in 1108 bringen.

den Erläuterungen erwähnten AV 1108 wird der Höchstgehalt aber

auf 6 mg/500 ml, also 1.2 mg/100 ml begrenzt. Die zulässige

Höchstmenge von 4 mg/100 ml (= 20 mg/500 ml!) für Energy Drinks

ist nicht nachvollziehbar.

Staatskanzlei des Kantons übrige Die Höchstmengen nach Anhang 4 widersprechen teilweise den In Anhang 4 sind die Höchstmengen der stark koffeinhaltigen und Zug Vorgaben der Verordnung über den Zusatz essenzieller oder phy- konzentrierten, stark koffeinhaltigen Getränke unter Berücksichti-

siologisch nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln. Die Erläuterungen gung der Tagesration (500 ml) zu überprüfen und wo nötig anzuhalten fest, dass auch für die stark coffeinhaltigen Fertiggetränke passen (insbesondere Vitamin B6).

von einer durchschnittlichen täglichen Einnahme von 500 ml auszu-

gehen ist. Unter dieser Voraussetzung erreichen die Tagesdosen

für stark coffeinhaltige Fertiggetränke gemäss den Vorgaben von

Anhang 4 Werte, die bis zu einem Faktor 7.1 (Vitamin B6) über den

in der Verordnung über den Zusatz essenzieller oder physiologisch

nützlicher Stoffe zu Lebensmitteln festgelegten Höchstmengen

liegen.

Wie ist es möglich, dass solch stark überdosierte Getränke als

Nicht-Speziallebensmittel eingestuft werden können (Gesundheits-

schutz)?

Fédération Romande des übrige Objet et champ d’application de l’ordonnance, énumération des Ajouter :

Consommateurs FRC boissons sans alcool et des denrées alimentaires contenant de la « h

caféine bis

Les boissons énergétiques sont un thème important et préoccupant . boissons à teneur élevée en caféine

pour (boisson énergisante, energy drink) et boissons

les consommateurs. Ces boissons contiennent des substances dont concentrées à teneur élevée en caféine (shot

il énergisant, energy shot) »

faut limiter la consommation. Ils sont donc très différents des SKS

limonades Art. 3 al. 2 Définition du jus reconstitué

et autres boissons prêtes à la consommation. La qualité finale d‟un jus est primordiale pour les consommateurs.