Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten
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Werden andere cancerogene PAKs nachgewiesen, kann der Vollzug via den allgemeinen Artikel handeln.
Fussnote 4 überprüfen. Bei Chrom wird explizit die toxische Form Cr6+ erwähnt und auf die Fussnote 4 verwiesen. Cr6+ ist ein bekanntes Kontaktallergen, und die Cr6+-Salze gelten beim Menschen als krebserregend. Aufgrund dieser Fakten stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, Cr6+ in Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben in Spuren überhaupt zuzulassen. Die Forderung "Cr6+ darf im gebrauchsfertigen Produkt nicht nachweisbar sein" scheint aufgrund der Toxizität und Applikation unter die Haut angemessener zu sein.
Verband der Kan- Anh 2a Es sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) Die Gruppe der PAK sei zu umschreiben. tonschemiker der ohne eine Einschränkung geregelt. Da es sich bei den PAK um eine Schweiz (VKCS) grosse Gruppe von chemischen Verbindungen handelt, führt das Unter-
lassen einer Definition zu einer Rechtsunsicherheit auf Seiten der Behörden und der betroffenen Betriebe.
Eine verbindliche und sinnvolle Einschränkung der Gruppe liesse sich durch den Verweis auf den Anhang II der EG-Richtlinie Nr. 76/768 erreichen. Demnach dürfte die Summe folgender PAKs den vorgeschlagenen Höchstwert von 50 mg/kg nicht überschreiten: Benzo(a)pyren (welches geregelt ist), Dibenz[a,h]anthracen, Benz[a]anthracen, Ben-
zo[e]pyrene, Ben-zo[j]fluoranthen, Benz[e]acephenanthrylen, Be-
nuo[k]fluoranthen, Chrysen.
Werden andere cancerogene PAKs nachgewiesen, kann der Vollzug via den allgemeinen Artikel handeln.
Fussnote 4 überprüfen. Bei Chrom wird explizit die toxische Form Cr6+ erwähnt und auf die Fussnote 4 verwiesen. Cr6+ ist ein bekanntes Kontaktallergen, und die Cr6+-Salze gelten beim Menschen als krebserregend. Aufgrund dieser Fakten stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, Cr6+ in Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben in Spuren überhaupt zuzulassen. Die Forderung "Cr6+ darf im gebrauchsfertigen Produkt nicht nachweisbar sein" scheint aufgrund der Toxizität und Applikation unter die Haut angemessener zu sein.
Staatskanzlei des Anh 2a Es sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) Die Gruppe der PAK sei zu umschreiben Kantons St. Gallen ohne eine Einschränkung geregelt. Da es sich bei den PAK um eine
grosse Gruppe von chemischen Verbidnudungen handelt, führt das Unterlassen einer Definition zu einer Rechtsunsicherheit auf Seiten der Behörden und der betroffenen Betriebe.
Eine verbindliche und sinnvolle Einschränkung der Gruppe liesse sich durch den Verweis auf den Anhangs II der Directive 76/768/EU erreichen. Demnach dürft die Summe folgender PAKs dien vorgeschlagenen