Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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emballages des couleurs n‟est pas suffisant pour protéger la santé des

clients de studios de tatouage. (voir : remarques générales)

Le Chrome Cr 6+ doit être interdit dans les couleurs de tatouage

Associazione Con- Anh 2a Liste des métaux lourds limités dans les couleurs de tatouage : Chrome

sumatrici della C 6+

Svizzera Italiana

Le chrome C 6+ est toxique, allergène et cancérigène. Il n‟est pas ACSI

compréhensible pourquoi le Chrome C 6+ n‟est pas interdit dans les

couleurs de tatouage. Uniquement signaler sa présence sur les

emballages des couleurs n‟est pas suffisant pour protéger la santé des

clients de studios de tatouage. (voir : remarques générales)

Le Chrome Cr 6+ doit être interdit dans les couleurs de tatouage

Staatskanzlei des Anh 2a Es sind die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) Die Gruppe der PAK sei zu umschreiben. Kantons Solothurn ohne eine Einschränkung geregelt. Da es sich bei den PAK um eine

grosse Gruppe von chemischen Verbindungen handelt, führt das Unterlassen einer Definition zu einer Rechtsunsicherheit auf Seiten der Behörden und der betroffenen Betriebe.

Eine verbindliche und sinnvolle Einschränkung der Gruppe liesse sich durch den Verweis auf den Anhang II der EG-Richtlinie Nr. 76/768 erreichen. Demnach dürfte die Summe folgender PAKs den vorgeschlagenen Höchstwert von 50 mg/kg nicht überschreiten: Benzo(a)pyren (welches geregelt ist), Dibenz[a,h]anthracen, Benz[a]anthracen, Ben-

zo[e]pyrene, Ben-zo[j]fluoranthen, Benz[e]acephenanthrylen, Be-

nuo[k]fluoranthen, Chrysen.

Werden andere cancerogene PAKs nachgewiesen, kann der Vollzug via den allgemeinen Artikel handeln.

Fussnote 4 überprüfen. Bei Chrom wird explizit die toxische Form Cr6+ erwähnt und auf die Fussnote 4 verwiesen. Cr6+ ist ein bekanntes Kontaktallergen, und die Cr6+-Salze gelten beim Menschen als krebserregend. Aufgrund dieser Fakten stellt sich die Frage, wie sinnvoll es ist, Cr6+ in Tätowier- und Permanent-Make-up-Farben in Spuren überhaupt zuzulassen. Die Forderung "Cr6+ darf im gebrauchsfertigen Produkt nicht nachweisbar sein" scheint aufgrund der Toxizität und Applikation unter die Haut angemessener zu sein.

Staatskanzlei des Generelle Die Konkretisierung der in den Artikeln der Verordnung über Gegens-Kantons Obwalden Bemerkungen tände für den Humankontakt (HKV) festgelegten Anforderungen wird

teilweise durch die Auflistung von technischen Normen in den Anhängen durchgeführt. Die Art der Auflistung verhindert den Einsatz von alternativen Prüfmethoden. Der Verweis auf die Normen muss so gestaltet werden, dass die Verwendung von alternativen Prüfmethoden möglich