Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 27 Seiten
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1. Abschnitt: Wirkungsbeurteilung Umwelt
Art. 10bis(neu)
1Vor dem Entscheid über Planungen, die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben werden, sind die Auswirkungen zu ermitteln und zu bewerten. Dabei sind, soweit vorhanden, geeignete Alternativen einzubeziehen.
2Diese Abklärungen sind Bestandteil der Wirkungsbeurteilung nach Artikel 2 Absatz 2bisdes Raumplanungsgesetzes vom 22. Juni 197967.
3Der Bundesrat regelt die Anforderungen an das Verfahren, insbesondere an die Dokumentation und die Beteiligung der betroffenen Behörden und weiterer Kreise.
2. Abschnitt: Umweltverträglichkeitsprüfung
67 SR 700