Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/81: Zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) · 27 Seiten

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b. die Förderung von Hotellerie und preisgünstigen Erstwohnungen;

c. eine bessere Auslastung der Zweitwohnungen.

Art. 8b Richtplaninhalt im Bereich Verkehr

1Der Richtplan legt insbesondere fest, wie das Gesamtverkehrssystem weiterentwickelt werden soll.

2Der Richtplan bezeichnet die für die geplanten Verkehrsanlagen vorgesehenen Räume und zeigt auf, mit welchen Massnahmen sie gesichert werden sollen.

Art. 8c Richtplaninhalt im Bereich Landwirtschaft, Wald, Natur und Land-

schaft sowie Naturgefahren

1Der Richtplan bezeichnet:

a. genügend Flächen geeigneten Kulturlandes, die der Landwirtschaft erhalten werden sollen, und zeigt insbesondere die Massnahmen, mit denen der Erhalt der Fruchtfolgeflächen sichergestellt wird;

b. Landschaften und Lebensräume, die geschützt, vernetzt oder weiterentwickelt werden sollen;

c. für die intensive touristische Nutzung und die Erholung vorgesehene Gebiete.

2Der Richtplan zeigt auf, wie die Funktionen des Waldes mit den übrigen Ansprüchen und Nutzungen abgestimmt werden und in welchen Gebieten der Kanton eine Zunahme der Waldfläche verhindern will.

3Der Richtplan zeigt auf, wie Gebiete, die durch Naturgefahren bedroht sind oder künftig bedroht sein könnten, risikogerecht genutzt und allenfalls vor Gefahren geschützt werden sollen.

Art. 8d Richtplaninhalt im Bereich Energie, Versorgung und Entsorgung Der Richtplan bezeichnet insbesondere:

a. die für die Produktion, den Transport und die Speicherung von Energie benötigten Räume sowie die Massnahmen, mit denen sie gesichert werden sollen;

b. die für die Nutzung erneuerbarer Energien geeigneten Gebiete und Gewässerstrecken13.

c. geeignete Standorte für den Materialabbau sowie für die Abfallentsorgung.

Art. 8e Richtplaninhalt im Bereich Untergrund

1Soweit erforderlich können im Richtplan Festlegungen zum Untergrund getroffen werden.

13 Aus der Vorlage 13.074 zu einer Teilrevision des Energiegesetzes (Energiestrategie 2050).