Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/85: Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) · 23 Seiten

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(ZEZIS) gemäss Artikel 72 BZG beschränkt sich auf die Rekrutierungsdaten der Schutzdienstpflichtigen. Weitere Daten (Wohnortswechsel, Umteilungen, Beförderungen, geleistete Diensttage etc.) werden im ZEZIS nicht geführt.

Um dem BABS im Sinne des in Ziffer 1.1 genannten Bundesratsauftrages die Überwachung der geleisteten Diensttage im Zivilschutz zu ermöglichen, soll das Personalinformationssystem der Armee (PISA) entsprechend erweitert werden. Für diese Lösung spricht insbesondere, dass die Kantone mittelfristig zur Zivilschutzkontrollführung PISA verwenden wollen. Darüber hinaus ist von der Beschaffung eines zusätzlichen Systems abzusehen, da die kumulierten Kosten zweier Systeme höher liegen als diejenigen eines einzigen Systems.

Bereits heute enthält das PISA diejenigen Daten der Schutzdienstpflichtigen, die im Rahmen der gemeinsamen Rekrutierung für Armee und Zivilschutz erhoben werden. Weitere Zivilschutzdaten werden im PISA nicht geführt. Zur Umsetzung des Bundesratsauftrages muss das PISA um diejenigen Daten der Schutzdienstpflichtigen ergänzt werden, die zur flächendeckenden Diensttagekontrolle durch den Bund notwendig sind. Mit der Überwachung der Einhaltung der im BZG festgelegten Diensttageobergrenzen (Art. 25aff) können missbräuchliche Dienstleistungen weitgehend verhindert werden. Diese Erweiterung des PISA erlaubt zudem eine systematische Abgleichung der Diensttagedaten mit dem EO-Register der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) zur Aufdeckung von Betrugsfällen bei der EO. Die eigentliche Kontrollführung verbleibt jedoch weiterhin bei den Kantonen. Der Bund selber führt grundsätzlich keine Datenmutationen durch; er erfasst und überwacht einzig die von den kontrollführenden Stellen in das PISA übermittelten Daten.

Mit der genannten Erweiterung des PISA, das heisst mit der Schaffung der Schnittstellen zu den Kantonen und der Überwachungsmöglichkeiten für das BABS, wird überdies das Fundament für einen schrittweisen Ausbau zu einem umfassenden Zivilschutz-Kontrollführungssystem im PISA (vgl. Ziff. 1.2.2) gelegt.

1.2.2 Vollintegration der Zivilschutzkontrollführung im PISA

Ziel ist es, entsprechend dem Wunsch der Kantone, mittelfristig die Kontrollführung über die Schutzdienstpflichtigen vollständig in das PISA zu integrieren. Es ist sinnvoll, gleichartige Personendaten im gleichen System zu bearbeiten. Die Integration der Zivilschutz-Kontrollführung erlaubt es, die Prozesse bei den kantonalen Behörden zu vereinheitlichen sowie durch entstehende Synergien die Effizienz zu steigern sowie die Kosten zu reduzieren.

Dazu sollen in einem zweiten Schritt ab ca. 2013 die entsprechenden Systemanpassungen des PISA eingeleitet werden. Schliesslich wird in einem dritten Schritt ab ca. 2015 die schrittweise Vollintegration der gesamten Zivilschutzkontrollführung (Gliederung des Zivilschutzes, Führung der Sollbestände, Personalplanung und Verwaltung, Einsätze, Ausbildung und Kurswesen) im System PISA realisiert werden. Den Kantonen, welchen auch dann weiterhin die Kontrollführung über die Schutzdienstpflichtigen obliegen soll, wird eine angemessene Übergangsfrist zur vollständigen Migration ihrer Daten in das PISA eingeräumt werden müssen.