Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 23 Seiten

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Übersicht

Mit der am 14. Dezember 2012 vom Eidgenössischen Parlament verabschiedeten Totalrevision des

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Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) soll zeitgemässen Anforderungen an die Forschungs- und Innovationsförderung durch den Bund entsprochen werden. Im vorliegenden Entwurf zur Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V- FIFG) werden die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum totalrevidierten FIFG ausgearbeitet. Im Interesse einer effizienten Umsetzung des FIFG macht die V-FIFG Gebrauch von der Möglichkeit des Bundesrates, Vollzugsaufgaben an untergeordnete Verwaltungseinheiten zu übertragen. Zur Regelung von Einzelheiten bestimmter Förderverfahren beauftragt die V-FIFG das Departement mit dem Erlass einer Verordnung.

Zum Gegenstand der Vorlage gehört nebst der V-FIFG auch das Beitragsreglement der KTI, das sich auf die neu geschaffene Rechtsgrundlage im totalrevidierten FIFG stützt und die V-FIFG um Detailregelungen im Bereich der Innovationsförderung entlastet.

1. Grundzüge der Vorlage

1.1 Ausgangslage

1.1.1 Vollzugserlasse zum geltenden FIFG

Die heute geltende gesetzliche Grundlage für die Förderung der Forschung und der Innovation durch den Bund ist das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 7. Oktober

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1983 (FIFG). Basierend auf diesem Gesetz bestehen heute drei Bundesratsverordnungen: die For-

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schungs- und Innovationsförderungsverordnung vom 10. Juni 1985 (V-FIFG), die Verordnung über die Begleitmassnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Forschungsrahmenprogrammen der

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Europäischen Gemeinschaften vom 22. November 2006 und die Verordnung über das Informations-

5 system ARAMIS betreffend Forschungs- und Entwicklungsprojekte des Bundes vom 14. April 1999 (ARAMIS-Verordnung). Gestützt auf das FIFG hat zudem das Departement des Innern (EDI) die Verordnung über die Gewährung von Beiträgen für die internationale Zusammenarbeit in Bildung und

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Wissenschaft vom 4. Juli 2001 erlassen.

Nebst dem Verordnungsrecht basieren auch das Geschäftsreglement der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie die Reglemente des Wissenschafts- und Technologierates und des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) auf dem FIFG. Die Reglemente sind gemäss FIFG durch den Bundesrat zu genehmigen.

Die geltende V-FIFG ihrerseits sieht Richtlinien des EDI (heute Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF) über das Prüfverfahren im Bereich der Nationalen Forschungsprogramme und Forschungsschwerpunkte sowie über die zweckmässige Organisation von Forschungsstätten vor.

1BBl 2012 9657

2 SR 420.1

3 SR 420.11

4 SR 420.132

5 SR 420.31

6 SR 420.123, seit 1. Januar 2013 Verordnung des WBF