Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/128: Totalrevision der Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung (V-FIFG) · 23 Seiten

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Regelungen berücksichtigen die heutige Praxis und sehen zudem eine Präzisierung der Koordination im Bereich der Qualitätssicherung vor.

Das dritte Kapitel umfasst die Innovationsförderung, die im geltenden V-FIFG sehr detailliert geregelt ist. Infolge der neu eingeführten Rechtsgrundlage im FIFG für ein Beitragsreglement der KTI kann ein grosser Teil von Detailbestimmungen aus der geltenden V-FIFG in das Beitragsreglement überführt werden. Die neue V-FIFG demgegenüber beschränkt sich hier auf Hauptpunkte und konkretisiert die Vorgaben des FIFG betreffend das Beitragsreglement dahingehend, dass sie die Regelungsthemen des Beitragsreglements mit einer nicht abschliessenden Aufzählung festhält. Bestimmungen der geltenden V-FIFG, die unter diese Regelungspunkte fallen, werden im Beitragsreglement übernommen. Damit wird die V-FIFG um Detailregelungen im Bereich der Innovationsförderung entlastet. Notwendige Präzisierungen des Bundesrates wie etwa Bestimmungen zur Regelung der Zuständigkeiten im Bereich der Ministerialaufgaben verbleiben in der V-FIFG.

Im vierten Kapitel der V-FIFG sind die im Rahmen der Forschungs- und Innovationsförderung zu entrichtenden Beiträge zur Abgeltung der indirekten Forschungskosten (Overhead) geregelt. Das Kapitel umfasst je einen Abschnitt für die Overheadbeiträge des SNF, der KTI sowie der Bundesverwaltung im Bereich der Ressortforschung. Die Bestimmungen tragen der Tatsache Rechnung, dass im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des FIFG eine Pflicht statt - wie im geltenden Recht - einer Möglichkeit zur Gewährung von Overheadbeiträgen eingeführt wurde. Zudem sollen die heute für den

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SNF geltenden und bewährten Grundsätze der Bemessung von Overheadbeiträgen aufgrund der durchgeführten Abklärungen zur Overheadpraxis im Wesentlichen auch für den Bereich der KTI in der

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V-FIFG vorgesehen werden . Dabei ist namentlich die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Hochschultypen nun auch bei den KTI-Overheadbeiträgen sicher gestellt. Die Pflicht zur Entrichtung von Overheadbeiträgen und die Angleichung der KTI an das Berechnungssystem des SNF führen

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jedoch im Vergleich zur heutigen Praxis zu einem Mehrbedarf an Finanzmitteln . Aus diesem Grund soll die bisherige Praxis der KTI im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende der Beitragsperiode (2016) weitergeführt werden können. Diese Regelung bedingt aber eine spätere Inkraftsetzung der Bestimmung des totalrevidierten FIFG über die KTI-Overheadbeiträge sowie eine spätere Aufhebung der heutigen Bestimmung im geltenden FIFG.

Das fünfte Kapitel präzisiert die Bestimmungen des FIFG über zusätzliche Fördervoraussetzungen. Dieses Kapitel regelt die Verwertung der Forschungsresultate. Eine Neuerung gegenüber der geltenden V-FIFG erfährt die Regelung des geistigen Eigentums und der Nutzungsrechte in Innovationsprojekten. Die V-FIFG macht bei den Fördervoraussetzungen keine Vorgaben mehr betreffend die Zuteilung von Eigentumsrechten an den Ergebnissen des unterstützten Innovationsprojekts. Die Bestimmung der geltenden V-FIFG, wonach in der von den Projektpartnern vorzulegenden Vereinbarung über das geistige Eigentum und die Nutzungsrechte nur in begründeten Fällen das Recht auf das geistige Eigentum dem Forschungs- statt dem Umsetzungspartner zuzuordnen ist, hat sich im Vollzug als problematisch erwiesen. Gleich bleibt hingegen die vertraglich zu regelnde Minimalanforderung, wonach die Umsetzungspartner im Bereich der Güter und Dienstleistungen, welche auf den Ergebnissen des unterstützten Innovationsprojekts basieren, mindestens das Recht auf die unentgeltliche Nutzung und Verwertung der Ergebnisse des unterstützten Projekts haben. Die angepasste Regelung entspricht den Bedürfnissen der Praxis.

Im sechsten Kapitel werden Ausführungsbestimmungen für den Bereich der internationalen Zusammenarbeit vorgesehen. Im ersten Abschnitt wird die allgemeine Kompetenz zum Abschluss von Verträgen mit beschränkter Tragweite und von Absichtserklärungen dem WBF übertragen, unter dem

11 Overhead-Erfahrungsbericht für die Jahre 2009 - 2011 des SNF, 6. September 2011

12 Expertise du Conseil suisse de la science et de la technologie: Modèles d'attribution de l'overhead au Fonds national suisse et à la Commission pour la technologie et l'innovation Septembre 2012

13 KTI, Förderbeiträge für indirekte Forschungskosten - Grundlagen der KTI-Overheadstrategie, 19. Juli 2012

14 KTI, Förderbeiträge für indirekte Forschungskosten - Grundlagen der KTI-Overheadstrategie, 19. Juli 2012, S. 17