Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2012/129: Änderung des Gentechnikgesetzes (Berücksichtigung der Ergebnisse des NFP 59 und GVO-freie Gebiete) und Koexistenzverordnung · 21 Seiten

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Deshalb wird für die Behandlung eines Gesuchs um Bewilligung einer gentechnisch veränderten Sorte die Erhebung einer Gebühr eingeführt. Der Betrag soll grundsätzlich die finanziellen und personellen Kosten, die beim Bund anfallen, decken. Somit variiert die Höhe je nach Aufwand der Bewilligungsbehörde. Vorgesehen ist eine Gebühr von minimal 30‘000 bis maximal 120‘000 CHF. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG, SR 946.51) ist eine Gebühr im unteren Bereich zu erheben, wenn eine ausländische Bewilligungsbehörde nach gleichwertigen Vorschriften ein analoges Gesuch bereits bearbeitet und die Beurteilung publiziert hat. Damit eine Beurteilung einer ausländischen Bewilligungsbehörde berücksichtigt werden kann, muss sie in einer Schweizer Landessprache oder in Englisch vorliegen.

Anhang der Vermehrungsmaterial-Verordnung

Im neuen Anhang der Vermehrungsmaterial-Verordnung werden die inhaltlichen Anforderungen an die Anweisungen, die vom Bewilligungsinhaber dem Abnehmer des Vermehrungsmaterials abgeben werden, aufgeführt. Der Bewilligungsinhaber muss seine Abnehmer insbesondere über eventuelle Auflagen in der Bewilligung zur Gewährleistung der Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt informieren.

Nach Ziffer 1 muss erstens die Charakterisierung von gentechnisch verändertem Vermehrungsmaterial aufgeführt werden. Zweitens wird verlangt, dass neue Eigenschaften des Organismus, beispielsweise eine Insektenresistenz oder eine Herbizidtoleranz, beschrieben werden. Drittens sollen auch die möglichen Auswirkungen dieser Eigenschaften erörtert werden. So ist beispielsweise darauf hinzuweisen, dass der Durchwuchs von Roundup Ready Pflanzen nicht mit Roundup zu bekämpfen ist. Bei insektenresistentem Mais mit einem Bacillus thuringensis Toxin sind zusätzlich zu den Zielorganismen auch die betroffenen Nicht-Zielorganismen aufzuführen.

Unter Ziffer 2 werden die Kriterien, die vom Bewilligungsinhaber zur Erstellung der Anweisungen berücksichtigt werden müssen, aufgezählt.

Eine Vielzahl Studien aus dem Ausland wie beispielsweise das Forschungsprojekt MAPOD (Matricial Approach to Pollen Dispersal) und diverse Studien aus der Schweiz, teilweise aus dem NFP 59 (zum Beispiel Bannert & Stamp, 200817; Vogler et al., 200918; Dietiker et al., 201119), haben aufgezeigt, dass viele Kriterien die Auskreuzungsraten von Pflanzen beeinflussen. Die fünf wichtigsten Kriterien (a. bis e.) müssen bei der Festlegung des Isolationsabstandes berücksichtigt werden. Sie werden im Folgenden erläutert.

Kriterium a: Feldgrösse und Feldform. Je grösser eine Parzelle ist, umso höher sind die pollenflussbedingten Auskreuzungen aus dieser Parzelle. Der Effekt der Feldform beruht darauf, dass je gestreckter die Feldform ist, umso höher ist die Auskreuzungsrate, die von diesem Feld ausgeht (vorausgesetzt, das Empfängerfeld befindet sich relativ dazu auf der langen Seite positioniert).

Kriterium b: Pollenmenge. Der Zusammenhang zwischen produzierter Pollenmenge und Auskreuzungsrate ist ebenfalls erwiesen. Je mehr Pollen eine Sorte A relativ zur Sorte B produziert, umso höher die Auskreuzungen, die von der Sorte A ausgehen.

Kriterium c: geographische und topographische Gegebenheiten. Damit sind beispielsweise relative Höhenunterschiede gemeint. Diese können einen direkten Einfluss auf Auskreuzungsraten haben. Auskreuzungen sind begünstigt, wenn der Pollenrezeptor relativ zur Pollenquelle niedriger angesiedelt ist.

17 Bannert, M., Stamp, P., 2007, cross-pollination of maize at long distance, Europ. J. Agronomy, 27: 44-51

18 Vogler, A., Eisenbeiss, H., Aulinger-Leipner, I., Samp, P., 2009, Impact of topography on cross-pollination in maize (Zea mays L.), Europ. J. Agronomy, 31: 88-102

19 Dietiker, D., Oehen, B., Ochsenbein, C., Westgate, M. E., Stamp, P., 2011, Field simulation of transgenic seed admixture dispersion in maize with a blue kernel color marker, Crop Sci. 51:829-837 20/21 Aktenzeichen / Referenz: bud / 2012-12-21/232