Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/81: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.83076 / 233.1/2012/00679
2.3 Schlusstitel
Art. 6a Schlusstitel, IIa. Finanzierung des zentralen Personen-Informationssystems im Zivilstandswesen
Absatz 1
Die Bestimmung regelt die Aufteilung der Kosten (für Betrieb, Weiterentwicklungen und Neuentwicklungen) zwischen Bund und Kantonen und nimmt damit Bezug auf Artikel 45a Absatz 2 VE ZGB.
Heute bezahlen die Kantone einen Betrag von jährlich 1.25 Millionen Franken für den laufenden Betrieb von Infostar. Hinzu kommen seit Einführung der Bereinigungsverfahren für die Neue Sozialversicherungsnummer im Zivilstandswesen weitere 0.1 Millionen pro Jahr sowie nochmals weitere 0.1 Millionen jährlich für den zukünftigen Betrieb eines Data-Warehouses (das Letztere ist eine Schätzung aus heutiger Sicht). Zum erwähnten Beitrag der Kantone an die Bereinigungsverfahren der Neuen Sozialversicherungsnummer von 0.1 Millionen kommt heute ein Beitrag des Bundes von rund 0.15 Millionen, da diese Aufgabe insgesamt rund 0.25 Millionen ausmacht. Dies ergibt heute bereits einen feststehenden Gesamtbetrag von 1.6 Millionen pro Jahr für den laufenden Betrieb.
Seit Einführung von Infostar im Jahre 2004 wurde das System jährlich mit neuen Projekten ausgebaut. Pro Jahr beläuft sich das Investitionsvolumen auf 1 bis 1.5 Millionen Franken. Mit jeder dieser Weiterentwicklungen erhöht sich auch der Aufwand für den laufenden Betrieb (Überführung abgeschlossener Projekte in den laufenden Betrieb, wodurch sich der Aufwand und damit verbunden der Finanzbedarf für den Betrieb über die Jahre laufend erhöht).
Addiert man den heute bereits fest stehenden Betriebsaufwand von jährlich 1.6 Millionen mit den jährlichen Projekten von 1 bis 1.5 Millionen und berücksichtigt man dabei die Erhöhung des durch neue Projekte entstehenden, zusätzlichen jährlichen Betriebsaufwands, ergibt sich ein Betrag von 3 Millionen jährlich für Betrieb und Weiterentwicklungen des Systems. Dieser Betrag wird in Artikel 6a Absatz 1 VE SchlT ZGB festgesetzt. Damit wird eine angemessene Kostenbeteiligung der Kantone erreicht.
Im Betrag von jährlich 3 Millionen Franken sind die Kosten einer allfälligen Neuentwicklung des Systems nicht enthalten. Diese wird von Bund und Kantonen je hälftig zu tragen sein, was in Absatz 2 festgehalten wird.
Sowohl in Absatz 1 wie auch in Absatz 2 wird die Verteilung der Kantonsanteile nach Anzahl Einwohner vorgeschlagen, was der Regelung im heute geltenden Artikel 45a Absatz 2 Satz 2 ZGB entspricht. Zusätzlich wird in Absatz 1 die jährliche Teuerungsanpassung festgeschrieben.
Infostar hat den Kantonen ermöglicht, ihren Zivilstandsdienst von viel administrativem Ballast zu befreien, zum Beispiel von den aufwändigen papiernen Meldungen vom Zivilstandsamt des Ereignisortes (z.B. bei einer Geburt) an das Zivilstandsamt des Heimatortes (zur Nachführung des Familienregisters mit einem weiteren Familienmitglied). Nur schon die damit einhergehende Kostenersparnis für Papier, Couverts und Porti geht in die Millionen, da alle Daten in der zentralen Datenbank erfasst werden, wodurch Mitteilungen vom einen an das andere Zivilstandsamt wegfallen (bei 3–5 Millionen Meldungen pro Jahr beträgt die Kostenersparnis allein durch wegfallende Porti 3–5 Millionen jährlich, ohne die damit verbundene Arbeitszeit auf Seiten der Zivilstandsämter und in Zukunft der Einwohnerdienste zu berücksichtigen). Hinzu kommen die dank Infostar bewirkten Vereinfachungen der Abläufe innerhalb der einzelnen Zivilstandsämter wie auch der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandsdienst sowie die vereinfachte Zusammenarbeit zwischen diesen Behörden. Dies hat grosse Effizienzsteigerungen und damit verbunden erhebliche Kostensenkungen im Zivilstandsdienst der Kantone und Gemeinden bewirkt. All diese Vereinfachungen waren bei gleichzeitiger Erhöhung der Datenqualität möglich, da einmal in der zentralen Datenbank