Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2012/81: Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Beurkundung des Personenstands und Grundbuch) · 25 Seiten
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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.109.7.83076 / 233.1/2012/00679
Der Bund hat bis heute bereits grosse Summen in die Grundinvestition, in den Aufbau der Registerharmonisierung und ins elektronische Meldewesen zwischen Zivilstands- und anderen Behörden investiert. Er wird nach dem vorgeschlagenen Absatz 2 auch die Hälfte der Kosten eines Neubaus des Systems übernehmen. Die andere Hälfte wird von den Kantonen beigetragen, wobei es sich hier aus Sicht des Bundes um eine sogenannte Drittmittelfinanzierung handelt. Bei Absatz 2 gilt, analog zu Absatz 1, dass die Regelung lediglich Neuentwicklungen, soweit die Belange des Zivilstandswesens betreffend, erfasst. Die Finanzierung von Projekten ausserhalb der Belange des Zivilstandswesens (z.B. im Interesse der erwähnten Einwohnerdienste, Spitäler, anderer Register) wird ausserhalb dieser Bestimmung zu liquidieren sein.
3 Auswirkungen
3.1 Auswirkungen auf den Bund
3.1.1 Beurkundung des Personenstandes
Der Bund wird in Zukunft diejenigen Kosten für den laufenden Betrieb und die Weiterentwicklungen von Infostar, welche den in Artikel 6a Absatz 1 Satz 1 VE SchlT ZGB pauschal festgesetzten Betrag von 3 Millionen Franken jährlich übersteigen, selber tragen (zu den Kostenüberschreitungen wie auch allfälligen Unterschreitungen unter die 3-Millionengrenze siehe die Erläuterungen zu Art. 6a Abs. 1 SchlT ZGB). Der Bund wird gestützt auf Absatz 2 derselben Bestimmung auch die Hälfte der Kosten eines Neubaus übernehmen. Dies rechtfertigt sich angesichts des hohen Interesses des Bundes an einer qualitativ hoch stehenden Registerführung im Zivilstandswesen. Infostar hat aufgrund der Mechanismen der Registerharmonisierung und von eGovernment heute bereits eine grosse Bedeutung und wird weiter an Gewicht zulegen: Verschiedene Register des Bundes, zum Beispiel der Sozialversicherung (AHV-Register), werden mit hochwertigen Daten aus Infostar beliefert. Weitere Register des Bundes und der Kantone werden folgen (z.B. Einwohnerregister, Grundbuch, Handelsregister, soweit Personendaten betreffend). Deshalb rechtfertigt sich, dass der Bund die jährlichen Kosten, welche die Grenze von 3 Millionen Franken übersteigen, sowie die Hälfte der Kosten eines Neubaus des Systems (Arbeitstitel: «Infostar 2020»), welcher durchaus die Grössenordnung von 10, 20 oder 30 Millionen annehmen kann, übernimmt. Angesichts der sich erst im Ansatz befindlichen Entwicklungen, insbesondere im eGovernment-Bereich, lässt sich heute noch nicht abschätzen, in welcher Höhe sich der Überschuss über den 3 Millionen jährlich sowie die Kosten eines Neubaus bewegen werden.
Im Jahre 1998 initiierte der Bund mit Erfolg das Projekt Infostar, die gemeinsame, zentrale Datenbank aller Zivilstandsbehörden. Mit Inbetriebnahme der Datenbank im Jahre 2004 fiel der Aufwand für das papierne Meldewesen zwischen den Zivilstandsbehörden vollständig und ersatzlos weg. Darüber hinaus haben in den Kantonen grosse Strukturveränderungen stattgefunden. Nebst der Professionalisierung der Zivilstandsbeamtinnen und -beamten wurden Zivilstandskreise zusammengefasst, so dass die Anzahl Zivilstandsämter von früher rund 2'000 auf heute nur noch rund 160 Ämter gesunken ist.
Im Weiteren ist Infostar der Eckpfeiler in der Registerharmonisierung und macht diese erst möglich. Infostar entwickelt sich immer mehr zum Personenregister mit Bedeutung weit über das Zivilstandswesen hinaus. Seit 2010 ist es möglich, den Einwohnerdiensten elektronische Mitteilungen zuzustellen. Damit werden heute bereits – und noch mehr in der Zukunft – Zivilstandsmeldungen direkt und elektronisch an die Einwohnerdienste abgesetzt und können über Schnittstellen in die dortigen Systeme übernommen werden.
Durch eine Neupositionierung, Verknüpfung und Vernetzung der einzelnen Register auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden können Ressourcen eingespart werden. Diese Einsparungen können jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, vor allem weil diese in den dezentralen Organisationen, insbesondere der Kantone und Gemeinden (z.B.