Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/68: Änderung der Zivilschutzverordnung (ZSV) · 22 Seiten

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Gliederungstitel vor Ziff. 107

2 Daten der Zivildienst- und Schutzdienstpflichtigen

2.1 Daten der Zivildienstpflichtigen

'

2.2 Daten der Schutzdienstpflichtigen

107. Daten nach den Ziffern 1–5 und 7–10

108. Zivilschutzorganisation

109. Fachgebiet (Truppengattung)

110. Funktion (en) und entsprechende Funktionsstufe

111. Dienstgrad

112. Diensttage gesamt

113. pro Dienstanlass: Dienstperiode, Diensttage mit EO-Code (20, 21, 22, 23) und Zuordnung zum Gesetzesartikel sowie Bezeichnung der Dienstleistung.

Kantone AG, AR, BE, BL, BS, GL, LU, NW, OW, SO, SH, SZ, TG, UR und VS

Beim Zivilschutz gibt es keine Truppengattungen.

Änderungsantrag: Auf die Klammerbemerkung unter Ziffer 109 verzichten.

2.3. Verordnung über Einsätze des Zivilschutzes zugunsten der Gemeinschaft

(VEZG)

Art. 3 Abs. 1

1Gesuche für Gemeinschaftseinsätze auf nationaler Ebene sind von den Veranstaltern und Veranstalterinnen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) zwei Jahre vor Beginn des Gemeinschaftseinsatzes einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann auf verspätet eingereichte Gesuche eingetreten werden.

Kantone AR, BE, BL, BS, LU, NW, OW, SH, SZ, TG, UR und VS

In den meisten Fällen wird es möglich sein, Gesuche zwei Jahre vor Beginn des Gemeinschaftseinsatzes einzureichen. Es besteht jedoch eine Tendenz, insbesondere bei internationalen Sportveranstaltungen, dass die Veranstaltungen kurzfristig vergeben werden. Es wird deshalb nicht immer möglich sein, die Frist einzuhalten und der Ausnahmebestimmung käme somit immer grössere Bedeutung zu.

Änderungsantrag: Verkürzung auf ein Jahr

Kanton GL

Änderungsantrag: Verkürzung auf 18 Monate