Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/68: Änderung der Zivilschutzverordnung (ZSV) · 22 Seiten

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Art. 25 Abs. 2

2Die Projektgenehmigung für Kulturgüterschutzräume obliegt dem BABS.

Kanton VD

Die Kantone können die Kontrolle übernehmen. Der Bund muss jedoch mitteilen, welche Gebäude mit einem entsprechenden Räum versehen sind.

Änderungsantrag: keine Formulierung

Schweiz. Zivilschutzverband

Aus dem erläuternden Bericht geht klar hervor, dass neu die Kantone zuständig sind und nicht das BABS. Der Verordnungstext ist anzupassen.

Änderungsantrag: keine Formulierung

Art. 31 Abs. 4 und 5

4Fällt der Deckungsgrad der Patientenplätze unter 0,6 Prozent, so gilt eine Frist von zehn Jahren für die Wiederherstellung eines Deckungsgrades von 0,6 Prozent.

5Wird im Rahmen eines Bauprojekts ein geschütztes Spital oder eine geschützte Sanitätsstelle aufgehoben und fällt dadurch der Deckungsgrad der Patientenplätze unter 0,6 Prozent, so ist im Gesuch um Aufhebung der Realersatz aufzuzeigen. Der Realersatz hat im Zusammenhang mit der Planung des kantonalen koordinierten Sanitätsdienstes zu erfolgen. Er muss spätestens zehn Jahre nach der Aufhebung geleistet sein.

Kantone BE, BL, BS, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TG, UR und VS

Es ist nach wie vor unklar, wie sich der Deckungsgrad von 0,6 % berechnet und auf welche Grundlage er sich stützt. Es wird beantragt, entsprechende Erklärungen in den erläuternden Bericht aufzunehmen und falls der Deckungsgrad nicht nachvollziehbar ist, diesen zu hinterfragen.

Die Frist von 10 Jahren ist nicht realistisch da heute kaum noch Spitäler gebaut werden. Die Frist kann nur eingehalten werden, wenn der Realersatz losgelöst von der Spitalinfrastruktur ermöglicht wird. In der Verordnung müsste klar festgehalten werden, dass auch der Realersatz von der Spitalträgerschaft zu betreiben ist.

Änderungsantrag: Streichung der Frist oder Anpassung im Sinne der Ausführungen

Kanton AG

Der Deckungsgrad von 0,6 Prozent führt immer wieder zu Diskussionen und sollte grundlegend überdacht und erhärtet werden. Der KSD sollte aufzeigen, auf welchen Grundlagen und Bedürfnissen dieser Wert weiterhin Bestand haben soll (ist im Rahmen der Teilprojekte des Projektes Zivilschutz 2015+ verbindlich zu erklären).