Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/161: Teilrevision der Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) · 25 Seiten

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Teilrevision der Aufsichtsverordnung AVO

Gruppen-SST in sinngemässer Anwendung der SST-Normen zur Einzelaufsicht durchzuführen und darüber Bericht zu erstatten ist.

Art. 203a

Für den Bericht über die Finanzlage kann in Bezug auf die Solvabilität (vgl. Art. 111 Abs. 2 Bst g) der konsolidierte Gruppen-SST verwendet werden. Folglich sind die Offenlegungsverpflichtungen erfüllt, wenn die Gesellschaft die Zahlen des gemäss Art. 198b konsolidierten Gruppen-SST veröffentlicht.

Art. 216b

Versicherungsunternehmen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens über ein vorbehaltlos genehmigtes internes Modell verfügen, können dieses im Umfang der Genehmigung nach den Bestimmungen von Art. 50c weiter verwenden (Abs. 1).

Mit der Streichung von Art. 2 AVO unterstehen sämtliche Rückversicherungscaptives dem SST. Sie müssen nach Ablauf von zwei Jahren seit Bestimmung eines geeigneten Standardmodells durch die FINMA dieses verwenden, es sei denn, sie verfügen über ein genehmigtes internes Modell (Abs. 2). Bis zum Ablauf der zweijährigen Frist können sie ihre Solvabilität weiterhin mit dem bisher geltenden Solvenzmessinstrument nachweisen.

Anhang 2, Expected Shortfall

Die Änderung des Anhangs besteht in mathematischen Präzisierungen. Die Begriffe des Schwellenwertes und des Expected Shortfalls werden unverändert für eine Verlustvariable X definiert, positive Werte von X stellen also Verluste dar. Die angegebenen Definitionen beruhen auf einer kleinen Eintrittswahrscheinlichkeit (von z.B. ). Um keine Konfusion mit ähnlichen aber gleichwertigen Definitionen aufkommen zu lassen, welche auf einer Konvention mit einer Wahrscheinlichkeit nahe bei eins (z. B. 100% – 1% = 99%) beruhen, wird in der neuen Formulierung explizit ein Beispiel für α aufgenommen.

Der Schwellenwert wird nicht mehr speziell für den Fall einer stetigen Verteilungsfunktion definiert, sondern nur noch für den allgemeinen Fall. Der Grund ist, dass die bisherige Definition im Spezialfall von stückweise konstanten Verteilungsfunktionen nicht mit der allgemeinen Definition übereinstimmte.

Die Definition des Schwellenwertes im allgemeinen Fall enthält nun die mathematisch präzisere Formulierung «die grösste untere Schranke von allen reellen Zahlen» statt «die kleinste Zahl».

Die Beschreibung des Expected Shortfall im Fall einer stetigen Verteilungsfunktion wird korrigiert. Die bisherige Definition enthielt fälschlicherweise die Bedingung, «dieser Wert» solle grösser als der Schwellenwert sein. Richtig ist, dass diese Bedingung für die weiter vorne eingeführte stochastische Variable X gilt.

Die Definition des Expected Shortfalls (neue Formel 3) wurde durch eine mathematisch äquivalente, aber einfachere Definition ersetzt.

Anhang 3, Marktnahe Bewertung Ziff. 3 Abs. 1 sowie Abs. 2 Einleitungsteil und Bst. a Einleitungssatz

Die Änderungen betreffen redaktionelle und terminologische Richtigstellungen sowie eine