Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/161: Teilrevision der Verordnung vom 9. November 2005 über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO) · 25 Seiten

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Teilrevision der Aufsichtsverordnung AVO

mensspezifischen internen Modells entschieden, die übrigen Versicherungsunternehmen ermitteln ihre aufsichtsrechtliche Solvenz mit einem Standardmodell der FINMA. Die praktische Anwendung des SST hat gezeigt, dass die fundierte Prüfung anspruchsvoller interner Modelle einen unverhältnismässigen Aufwand für die Aufsicht auslöst. Andrerseits ist auch für viele Versicherungsunternehmen die Beanspruchung für die Entwicklung eines internen Modells erheblich, wenn sie den aufsichtsrechtlichen Genehmigungsanforderungen genügen wollen. Die praktische Anwendung des SST muss daher im Interesse eines ökonomischen Ressourceneinsatzes angepasst werden, was primär durch den erweiterten Einsatz von Standardmodellen angestrebt werden soll. Die FINMA wird hinsichtlich derjenigen Versicherungsunternehmen, die von einem internen Modell zu einem Standardmodell wechseln, dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit in besonderem Masse Aufmerksamkeit schenken und insbesondere den Kosten, welche die entsprechenden Unternehmen bislang in die Entwicklung ihres internen Modells gesteckt haben, durch ausreichende Übergangsfristen Rechnung tragen. Die vermehrte Verwendung von Standardmodellen führt nicht nur zu einer Vereinfachung in der Anwendung, sondern auch zu einer besseren Vergleichbarkeit im Markt.

Mit der Revision wird der Vorrang der Verwendung von Standardmodellen etabliert. Dabei geht es nicht darum, generell den Kapitalbedarf in der Versicherungswirtschaft zu erhöhen, sondern um die praxisgerechte Anpassung und Optimierung des Solvenzmessinstruments. Die FINMA wird die nötigen Standardmodelle zur Verfügung stellen.

Revisionsbedarf besteht auch, weil die geltende Rechtsgrundlage zu wenige Differenzierungsmöglichkeiten nach der unterschiedlichen Risikolage der Versicherungsunternehmen zulässt. Auch kann die derzeit gültige Regulierung das Bedürfnis nach erhöhtem Berichtsrhythmus nicht befriedigen.

Des Weiteren sind Änderungen im Bereich der Qualitätsanforderungen an das verfügbare Kapital vorgesehen.

1.2 Qualitatives Risikomanagement

Das qualitative Risikomanagement umfasst die sogenannte «non financial performance», d.h. die Organisation, die Struktur und die Prozesse eines Unternehmens. Neben dem eigentlichen Risikomanagement werden die Corporate Governance mit der Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die Kontrollfunktionen und die Einhaltung des Rechtsrahmens erfasst. Die Bestimmungen zum qualitativen Risikomanagement im geltenden Versicherungsaufsichtsrecht sind pauschal und beschränken sich auf wenige Normen. Damit erfüllt die Schweiz internationale Standards (Insurance Core Principles der International Association of Insurance Supervisors [IAIS ICPs]) nicht, was durch die letzte FSAP-Prüfung bestätigt wurde. Im Vergleich zum EU-Recht ist das schweizerische Aufsichtsrecht wenig konkretisiert. Auf AVO-Stufe fehlen insbesondere Bestimmungen zum ORSA (Own Risk and Solvency Assessment), zur Compliance-Funktion sowie zur Liquidität. Das bereits bestehende FINMA-RS 13/5 «Liquidität Versicherer» gibt zur Liquidität lediglich Berichterstattungspflichten vor. Es besteht keine ausreichende rechtliche Grundlage, um konkrete Liquiditätsanforderungen zu stellen.

1.3 Offenlegung

Ein funktionierender Markt und der Versichertenschutz verlangen Transparenz als Voraussetzung sachgerechter Entscheide. Insbesondere die zeitgerechte Information zur Risiko- und Finanzlage der Versicherungsunternehmen ist zentral. Die FINMA veröffentlicht nach geltendem Recht keine Solvenz-Ergebnisse einzelner Versicherungsunternehmen. Mit der Revision wird ein Offenlegungs-Konzept realisiert, das die Gleichwertigkeit mit international