Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 25 Seiten

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keit, im Falle vorhandener Risikofaktoren für die Gesundheit von Mensch und Tier die Schweineschlachtkörper weiterhin anschneiden und abtasten zu können, erachten wir für die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit als von zentraler Bedeutung. In solchen Fällen hat das genannte Risiko von Kreuzkontaminationen zwischen den Schlachtkörpern klar in den Hintergrund zu treten."

Aus Jagdkreisen wurden spezifische Anliegen vorgetragen, welche sie schon mit ihrer Stellungnahme zur Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK) eingebracht haben.

14 Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV)

Vorweg stellen diverse Kantone in Frage, ob es der neuen Verordnung bedarf: "Da die Verordnung (EG) 1169/2011 nicht telquel übernommen wurde, kann in dieser Angelegenheit auch weiterhin die bewährte Form der vollständigen Anforderung an einem Ort belassen werden."

Die Getränkebranche stösst sich grundsätzlich an den Inhalten: "Die vorgeschlagenen Änderungen stehen im Widerspruch mit der Zielsetzung, das Lebensmittelrecht möglichst EU-kompatibel zu gestalten und Handelshemmnisse abzubauen. Der massive und weltweit wohl einzigartige Ausbau der Deklarationsvorschriften ist mit einem signifikanten Mehraufwand verbunden und muss letztlich von allen Konsumenten, also auch von nicht interessierten, finanziert werden. Gleichzeitig stellt sich die Frage nach der Zuverlässigkeit und Überprüfbarkeit dieser Angaben." Die Weinbranche stellt fest: "Nous saluons le maintien des exceptions en ce qui concerne la déclaration des ingrédients et des valeurs nutritionnelles pour les boissons titrant plus de 1,2 % d’alcool en volume." Fromarte, die Genossenschaft der Käsespezialisten, beurteilt "die LIV in Bezug auf die massiven Zusatzaufwendungen v.a. hinsichtlich der Deklaration (v.a. verpflichtende Nährwertangaben, Rohstoffdeklaration in zusammengesetzten Lebensmitteln sowie Allergendeklaration im Offenverkauf) als diejenige Verordnung des gesamten Verordnungspaktes Largo, die die grössten finanziellen und administrativen Auswirkungen für die gesamte Lebensmittelwirtschaft zur Folge haben wird."

Die Nährwertdeklaration soll freiwillig bleiben, finden die viele der Angehörten. "Mit Zusatzkosten steigt die Motivation, billigere Erzeugnisse ohne entsprechende Angaben per Einkaufs- und Gastro-Tourismus zu erwerben" stellen Gastrokreise sowie das Inselspital Bern und der Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie fest. Auch das Universitätsspital Genf (HUG) ist gegen eine Nährwertdeklaration: "Les menus réalisés en secteur hospitalier sont déjà élaborés en étudiant les valeurs nutritionnelles. Ces informations sont disponibles par voie orale."

Auch aus den Kantonalen Verwaltungen wird die Praktikabilität der obligatorischen Nährwertdeklaration hinterfragt: "Für fast alle Lebensmittel die Nährwertkennzeichnung als obligatorisch zu erklären, bringt den Konsumentinnen und Konsumenten wenig oder keinen Zusatznutzen. Ein Apfelsaft z.B. ist immer etwa gleich zusammengesetzt und enthält vor allem Zucker. Der Aufwand für die Hersteller ist aber beträchtlich und steht im Widerspruch zur Forderung nach verhältnismässiger Belastung der Betriebe durch administrativen Aufwand." (Kantonales Laboratorium Thurgau)

Wichtiges Thema ist auch die Herkunftsdeklaration, namentlich von Rohstoffen: "Die Angabe vom Herkunftsland (Art. 16) braucht zusätzlichen Platz auf der Etikette, ausserdem ist es bei Rohstoffknappheit schwieriger, einen Rohstoff zu ersetzen." (Demeter). "Für Schnittsalate und küchenfertige Frischprodukte aus Obst und Gemüse kann beim Verarbeitungsprozess das Herkunftsland der Rohstoffe je nach Saison mehrfach täglich oder sogar stündlich wechseln. Diese Schnittsalate bestehen oft aus einer Vielzahl unterschiedlicher Salatarten, was zu einer Kumulation dieses Effekts führt" gibt Swisscofel zu bedenken. Der Bauernverband äussert sich wie folgt: "Der SBV hat sich im Rahmen der Beratungen des neuen Lebensmittelgesetzes in den Eidg. Räten zusammen mit der Lebensmittelindustrie und Konsumentenorganisationen für eine transparente und aussagekräftige Angabe des Produktionslandes ausgesprochen. Die Ausnahme, dass die Herkunft von verarbeiteten Zutaten nicht anzugeben ist, wird abgelehnt." Auch die Stiftung für Konsumentenschutz steht für eine umfassende Deklaration ein: "Wir begrüssen eine genauere und umsetzbarere Deklaration der Rohstoff-Herkunftsbezeichnung." Das Konsumentenforum lässt sich wie folgt vernehmen: "Wie bereits eingangs erwähnt, steht der massive Ausbau der Deklarationsvorschriften in völligem Widerspruch zur ursprünglichen

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