Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 25 Seiten

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sind, welche die Unbedenklichkeit als Lebensmittel beweisen, was gut nachvollziehbar ist. Statt einer Verordnungsänderung braucht es jedoch eine einfachere Möglichkeit, zukünftig weitere Insektenarten aufzunehmen, sobald die Informationen zur Lebensmittelsicherheit vorhanden sind" finden nicht nur die Grünen. Auch Konsumentenschutzorganisationen sind gleicher Auffassung und verlangen, dass der Satzteil “Insekten müssen als solche erkennbar sein" gestrichen oder aufgeweicht wird, zum Beispiel durch Anfügung von "oder eindeutig deklariert werden.”

Weitere Themen waren die zur Lebensmittelgewinnung zulässigen Tiere. Der Begriff "Landsäugetiere" sei irreführend und wissenschaftlich falsch, der Eisbär müsse gestrichen werden, da er – legal erlegt – durchaus gegessen werden könne, und Meerschweinchen und Wildkaninchen seien vergessen worden. Auch der Biber müsse angesichts der massiven Zunahme der Biberbestände als essbar bezeichnet werden. Der Tierschutz wendet sich gegen den Konsum von Fröschen und Reptilien.

Kontrovers wurde die Frage behandelt, ob die Fangweise von Fischen deklariert werden müsse. Die Stiftung für Konsumentenschutz begrüsst "ausdrücklich, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über die Produktionsmethode und die Fangmethode mehr Informationen erhalten sollen." Allerdings seien die Bezeichnungen der einzelnen Fanggeräte für die meisten Konsumenten noch Neuland und damit schwer verständlich. Das sieht auch der Verein "fair-fish" so, der die Deklaration auch begrüsst. "Damit die Fischkäufer nicht durch eine an sich gut gemeinte Deklaration in die Irre geführt werden, empfehlen wir hier eine Überarbeitung der vorgeschlagenen Kategorisierung der Fanggeräte. Der Verein fair-fish hat einen differenzierten Vorschlag für die Deklaration der Fanggeräte erarbeitet." Der Bäcker- und Confiseurmeisterverband führt dazu aus: "Da faktisch zu jedem belegten Lachsbrötchen der Nachweis zur Fangmethode auch mündlich erbracht werden muss, erachten wir diese Forderung als absurd und realitätsfremd. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine mündliche Deklaration des Fanggerätes im Offenverkauf nicht durchsetzbar ist." Und ganz grundsätzlich: "Mettre trop d’informations sur les emballages (pays de production, zone de pêche, valeurs nutritionnelles, etc.) nuit incontestablement à l’impact de celles-ci" schreibt das Centre patronal.

Daneben sind auch Definitionen umstritten: Der Konsumentenschutz begrüsst, dass nicht nur Kuhmilch, sondern auch das Gemelk anderer Säugetierarten gleichgestellt werden und ein Stück weit denselben Anforderungen entsprechen müssen. Der VKCS fragt jedoch: "Ist die Einteilung nach Art. 42 Abs. 1 für die Milch aller Säugetierarten wirklich zutreffend? Gibt es bei den Milchfettgehalten der diversen Säugetierarten keine Unterschiede?" Der Schweizerische Bauernverband erachtet den Begriff "Milchproduktanaloge" als irreführend, es sei der Begriff "Milchproduktimitate" zu verwenden.

Auch zu den Definitionen von Butter, Käse und Fondue gibt es diverse Vorschläge.

Bei den Eiern gebe es einen Fehler in der französischen Definition, es sei «non fécondées» durch «non incubées» zu ersetzen, auch sei eine Mindesthaltbarkeit von maximal 28 Tagen ab Legedatum für Eier völlig verfehlt. Eine solche Vorschrift fördere die Verschwendung von Lebensmitteln (Food waste).

Anforderungen an Bratensauce, Fleischbouillon, Fleischconsommé und Sulze machten aufgrund der Aufgabe des Positivprinzips keinen Sinn mehr, finden Migros und Coop. Das entsprechende Kapitel könne man streichen.

Und auf die Zulassung von filtriertem Schweizerhonig sei zu verzichten, finden die Kantone Bern,

Waadt, Tessin, Basel-Landschaft und Freiburg, die Bienenzüchter und die Konsumentenschützer. "Le miel filtré renferme un potentiel de tromperie, car sa qualité est moindre que celle du miel non filtré et il est impossible de tracer son origine."

17 Verordnung des EDI über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungs-bedarf (VLBE)

"Nous saluons l'harmonisation avec le droit européen" schreibt der Kanton Genf. Dies ist der Grundtenor zu dieser Verordnung. Abgesehen von Diskussionen zu einigen Fachfragen finden sich kaum Einwände gegen den Verordnungstext.

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