Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 25 Seiten
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Das Centre patronal findet dagegen, dass dreissig Jahre nach der Katastrophe "on peut légitimement se demander comment la situation était appréhendée jusqu’à présent pour voir s’il est vraiment utile de prévoir ces dispositions."
Bezüglich des Inhalts halten die Kantone und der VKCS fest, dass "eine systematische Probenahme und Analyse jeder Sendung über 10 kg importierter Speisepilze aus den Ländern gemäss Anhang 2 mit der bestehenden Vollzugsorganisation kaum praktikabel ist und stellt zudem den Sinn der Begleitzertifikate grundsätzlich in Frage. Fakt ist, dass fast jede Sendung importierter Speisepilze mindestens 10 kg wiegt. Zur Durchführung müssten analog der EU für Pilzimporte festgelegte Grenzübergänge geschaffen werden, an denen die Messungen direkt vorgenommen werden können, so dass entsprechend den Vorschriften der EU durch die Bundesbehörden auch Gebühren für die Untersuchungen in Rechnung gestellt werden können." Und der Kanton Basel-Stadt fragt, ob nicht auch Rumänien, Bulgarien, Polen, Litauen, Lettland, Estland und Schweden auf diese Liste der Länder müssten, für die es eines Ausfuhrzertifikats bedarf.
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