Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 25 Seiten

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1 Ausgangslage

Das neue Lebensmittelgesetz, das am 20. Juni 2014 vom Parlament verabschiedet wurde, bedingt ein grundsätzlich neues Verordnungsrecht. Dieses beruht auf vier Bundesratsverordnungen, 24 Verordnungen des Eidgenössischen Departements des Innern EDI und zwei Verordnungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Soweit nicht grundsätzliche Änderungen notwendig waren, die sich aus dem neuen Lebensmittelgesetz ergeben, übernimmt das Projekt LARGO das bisherige Recht der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände unter möglichst enger Anlehnung ans Recht der Europäischen Union. Die Anzahl und der Umfang der Verordnungen ändert sich im Verhältnis zum bisherigen Recht nicht, das neue Recht enthält jedoch zusätzlich wesentliche Vereinfachungen, wie zum Beispiel die Abschaffung des Positivprinzips. Nach der Revisionsvorlage sollen Lebensmittel künftig bewilligungsfrei auf den Markt gebracht werden können, wenn sie im Verordnungsrecht nicht umschrieben sind. Bisher galt für solche Lebensmittel eine Bewilligungspflicht. Die Revisionsvorlage beseitigt Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU, was wichtig für unsere Wirtschaft ist.

2 Anhörungsverfahren

Am 19. Juni 2015 eröffnete das EDI das Anhörungsverfahren für die Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts (Projekt LARGO). Neben den kantonalen Behörden, den Vollzugsorganen des Lebensmittelrechts, und dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen des Fürstentums Liechtenstein wurden im Rahmen des Anhörungsverfahrens 13 in der Bundesversammlung vertretene Parteien, 3 Organisationen von öffentlichen Körperschaften, 8 grosse Dachverbände der Wirtschaft und 166 weitere Organisationen und interessierte Kreise begrüsst. Die Anhörung dauerte bis zum 31. Oktober 2015.

Insgesamt gingen 394 Stellungnahmen ein, welche auf dem Internet unter https://www.blv.ad-

min.ch/blv/de/home/das-blv/rechts-und-vollzugsgrundlagen-blv/vernehmlassungen-blv.html zu finden sind. Der nachfolgende Bericht enthält die Zusammenfassung der eingereichten Stellungnahmen, gegliedert nach den Verordnungen.

3 Allgemeine Bemerkungen

Die Revision des Lebensmittelverordnungsrechts führte auf Grund des Umfangs aber auch auf Grund der Inhalte zu vielen Reaktionen.

Die grosse Mehrheit der Kantone unterstützt die Revision, sie verlangen jedoch teilweise weitreichende Überarbeitungen. Mehr oder weniger vorbehaltlos ja zur Revision sagen die Kantone Luzern, Jura und das Veterinäramt der Urkantone.

Von Parteien unterstützen die SP, die Grünen und die Grünliberalen die Revision.

Der Verband der schweizerischen Kantonschemikerinnen und Kantonschemiker VKCS unterstützt die Revision, fordert jedoch in verschiedenen Bereichen Anpassungen. Die Stellungnahme des VKCS hat Eingang in viele kantonale Stellungnahmen gefunden. Die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte VSKT unterstützt die Revision.

Die konsultierten Verbände, die im Handel mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen tätig sind, sagen ja zur Revision der Verordnungen des Lebensmittelrechts. Sie fordern jedoch in verschiedenen Bereichen Anpassungen. Zu erwähnen sind in erster Linie die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien, der Schweizerische Kosmetik- und Waschmittelverband und der Verband des Schweizerischen Früchte-, Gemüse- und Kartoffelhandels Swisscofel.

Differenziert positiv sind die Stellungnahmen von GastroSuisse, economiesuisse, des Verbandes der Schweizer Gemüseproduzenten sowie des Schweizerische Bauernverbands. All diese Organisationen verlangen jedoch umfassende Nachbesserungen.

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