Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/55: Revision des Verordnungsrechts zum neuen Lebensmittelgesetz (Projekt Largo) · 25 Seiten

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in Badeanlagen nur noch mit desinfiziertem Wasser erlaubt. Viele Bäder in Hotels würden diese Technik noch nicht kennen. Entsprechend sei auf ein solch aufwendiges Verfahren zu verzichten.

GastroSuisse begrüsst grundsätzlich eine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung für Dusch- und Badewasser. Allerdings sollten die Übergangsbestimmungen so ausgelegt werden, dass Anpassungen bestehender Anlagen im Rahmen der üblichen Erneuerungsintervalle getroffen werden können.

Der VKCS und mit ihm viele Kantone machen Vorschläge zur Definition eines Schwimmbads ("ein Bad mit künstlichem, wasserdichtem Becken, in dem wasserbezogene Aktivitäten ausgeübt werden und dessen Wasser gefiltert, desinfiziert, erneuert und rezykliert wird, sowie sämtliche Wasseraufbereitungsanlagen, die zu seinem Betrieb erforderlich sind") und machen darauf aufmerksam, dass Plauschbäder kein gebräuchlicher Bädertyp seien. Gemeinschaftlich genutzte Kinderplanschbecken, Wasserspieleinrichtungen sowie (Physio-) Therapiebäder sollten explizit eingeschlossen werden

Einige Unternehmen verlangen, dass sich die Bestimmungen auf den Beherbergungs- und gewerblichen Schwimmbad-Sektor beschränkten und für Duschen am Arbeitsplatz nicht zur Anwendung gelangen.

Bezüglich der Konzeption solcher Anlagen machen die Kantone Genf und Waadt auf bestehendes Recht aufmerksam: "Malgré la disparition du concept des valeurs de tolérance, nous saluons la création d'une liste d'exigences liées aux bonnes pratiques de fabrication pour l'eau potable ainsi que la reprise de la plupart des standards de la norme SIA 385/9 comme base pour l'eau destinée à entrer en contact avec le corps humain. En outre, nous nous réjouissons de la fixation d'une valeur de référence pour les trihalométhanes (THM) également pour les piscines extérieures."

Die Wasserversorgung war Gegenstand von vielen Interventionen der Wasserversorger. Da die Regulierung hier neu ist, wurden viele Korrekturen im Text nahe gelegt. Wichtig sind die Installationen solcher Wasserversorgungen. Für die Einrichtung und den Betrieb nach den anerkannten Regeln der Technik seien Bedarfsgegenstände zu verwenden, deren Eignung für den betreffenden Einsatzbereich in der Trinkwasserversorgung nach standardisierten Prüf- und Bewertungsverfahren für Trinkwasserkontaktmaterialien ermittelt wurde, verlangt der VKCS.

Die Stadt Zürich beantragt folgenden Wortlaut: "Werkstoffe und Materialien, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung oder Verteilung von Trinkwasser verwendet werden und Kontakt mit Trinkwasser haben, dürfen Stoffe nur in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die: a. gesundheitlich unbedenklich sind; b. technisch unvermeidbar sind; und

c. keine Veränderung der Zusammensetzung oder der organoleptischen Eigenschaften herbeiführen".

Der Begriff Trinkwasser sollte näher an der EU-Trinkwasserverordnung definiert werden, verlangt der VKCS. Namentlich sei nicht nur das verwendete, sondern auch das bereitgestellte Wasser einzuschliessen. Die Wasserversorger verlangen, dass eine angemessene Fachkompetenz der für die Trinkwassersicherheit verantwortlichen Person und der weiteren Mitarbeitenden verlangt wird und dass die Konsumenten und Vollzugsbehörden mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers informiert werden.

Zu den Anhängen sind viele Kommentare eingegangen, welche überwiegend technischer Natur sind.

Stark umstritten ist die Übergangsfrist, bis alle Bade- und Duschanlagen saniert sein müssen. Während sie den Kantonen Genf und Waadt viel zu lang ist – sie erachten drei Jahre als genügend – verlangt das Forum PME eine Übergangsfrist bis 31.12.2030, also fast 15 Jahre.

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