Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten
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Das geplante Monitoring der EKAS sollte ferner neben den Unfallzahlen 2013-2018 auch niederschwelligere Kriterien, wie arbeitsassoziierte Gesundheitsstörungen beinhalten. Neben der Gesundheit der Jugendlichen sollte auch die Effizienz der „begleitenden Massnahmen" sporadisch überprüft werden.
SGAH schreibt: «Der Beizug von Spezialisten sollte sich nicht auf die Festlegung begleitender Massnahmen beschränken sondern sich auch auf die Prüfung ihrer Anwendbarkeit auf konkrete Arbeitssituationen erstrecken.»
Ablehnend
Den Vorschlag abgelehnt haben SAV und SGV.
Laut SAV ist ein zwingender Beizug einer Spezialistin oder eines Spezialisten nicht in jedem Fall angezeigt. Insbesondere dort, wo bereits EKAS-anerkannte Branchen- und Betriebsgruppenlösungen vorhanden sind, kann die Vollständigkeit und Qualität der Prüflisten auch ohne diesen Beizug gewährleistet werden. Der SAV stellt folgenden Antrag:
„(…)Es ist eine Formulierung zu suchen, welche auch Abweichungen zulässt.“
SGV fügt hinzu, dass die Auswirkung dieser Voraussetzung für die OdA sowie die betroffener KMU in regulatorischer Hinsicht kaum abzuschätzen sind. Die speziellen Erfordernisse für die Ausbildung von Jugendlichen unter 16 Jahren in gefährlichen Arbeiten sollten im Rahmen vorhandener Branchensicherheitslösungen abgedeckt werden. Sollte die Ergänzung der Bildungsverordnungen, für die der Bund eine Pauschale auszahlt, trotzdem beschlossen werden, muss auf jeden Fall eine möglichst einfache, branchenbezogene Umsetzung möglich sein. Zudem solle das SECO entsprechende Musterunterlagen für Dokumente begleitender Massnahmen bereitstellen, so dass die OdA möglichst grosse Rechtssicherheit in der Umsetzung haben.
Organisationen der Arbeitswelt (OdA):
Der Grossteil der Organisationen hat sich für den Beizug eines/einer ASA ausgesprochen.
Bemerkungen / Vorbehalte
asd fordert zusätzliche textliche Anpassungen in den EKAS-Branchenlösungen innert gegebener Frist.
Laut ECO SWISS sind zusätzlich definierte Massnahmen durch eine erwachsene befähigte Person (z.B. Berufsbildner, ASA-Spezialisten nach Eignungsverordnung) durchzuführen.
SMU fordert, dass Arbeitsärztinnen und -ärzten keine vorrangige Stellung einräumt wird. Es handle sich oft um Arbeitsprozesse, welche berufs- und branchenspezifische Kenntnisse erfordern. Daher sollte die Erarbeitung begleitender Massnahmen von einer situativ zusammengestellten Arbeitsgruppe von Spezialistinnen oder Spezialisten sowie entsprechender Fachleuten erarbeitet werden.
Ablehnend
Den Vorschlag abgelehnt haben AGVS, Gastro Suisse, holzbau schweiz, pharma Suisse, R-Suisse, RVS, SWISSMEM.
holzbau schweiz fordert den Beizug im Einzelnen zu prüfen und keine Eingrenzung auf Arbeitsärzte vorzunehmen.
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