Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 3Fedlex · Ergebnisbericht

1 Ausgangslage

Die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) sieht heute vor, dass Jugendliche ab 16 Jahren gefährliche Arbeiten ausführen können - dies aber ausschliesslich in einer Berufslehre (berufliche Grundbildung).

Bildungskreise fordern seit einiger Zeit eine Senkung dieses Mindestalters. Eine tripartite Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern und Vertretern des SBFI, des SECO, der SUVA sowie Vertretern der kantonalen Berufsbildung und der Arbeitsinspektorate hat einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der einerseits eine Senkung des Mindestalters auf 15 Jahre, andererseits begleitende Massnahmen zum Schutz dieser jugendlichen Arbeitnehmenden und eine optimierte Zusammenarbeit zwischen SBFI, SECO und SUVA vorsieht.

Dieser Lösungsvorschlag befand sich vom 28. Februar bis 30. April 2014 in Anhörung. Begrüsst wurden alle Kantone, die Dachverbände der Wirtschaft und der Sozialpartner sowie weitere Organisationen (u.a. Organisationen der Arbeitswelt, Lehrer, Lehrbetriebe sowie Verbände von Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes).

2 Stellungnahmen

83 Akteurinnen/Akteure aus verschiedenen Bereichen haben sich zum Revisionsentwurf geäussert. Die Liste der Anhörungsadressaten mit den im Text verwendeten Abkürzungen befindet sich in Kapitel 4.

Zwei der angefragten Adressaten haben schriftlich auf eine Stellungnahme verzichtet (VSAA, Economiesuisse).

2.1 Senkung des Mindestalters von 16 auf 15 Jahre (Art. 4 Abs. 4 ArGV 5)

2.1.1 Vorschlag (zur Erinnerung):

Art. 4 Abs. 4: Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) kann mit Zustimmung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) für Jugendliche ab 15 Jahren insbesondere in den Bildungsverordnungen Ausnahmen vorsehen, sofern dies für das Erreichen der Ziele der beruflichen Grundbildung oder von behördlich anerkannten Kursen unentbehrlich ist. (..)

Senkung des Mindestalters von 16 auf 15 Jahre: Zusammenfassung der Stellungnahmen befürwortend Kantonale Regierungen/ Interkantonale Konferenzen und Verbände:

EDK, AG, AR, BL (Berufbildungsbehörde), BS, BE, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH (MB), SO, SZ, TG, TI, UR, VS, VD, ZG, ZH

Parteien:

CVP, SVP

Arbeitgeber- & Arbeitnehmerorganisationen / Fachorganisationen Ar-

beitssicherheit und Gesundheitsschutz:

agriss, KV-Schweiz, SUVA, SAV, SGB, SGAH, SGIG, SGV, SwissErgo, Travail.Suisse.

Organisationen der Arbeitswelt (OdA):

AgriAliForm, AG LMT, AGVS, ECO SWISS, asd, FLB, FRM, FRM-GRC, Forstunternehmer Schweiz, GastroSuisse, GST, holzbau schweiz, holzindustrie 525.3/2005/05382 \ COO.2101.104.4.130802 3/33