Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten

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Übergangsbestimmung: Zusammenfassung der Stellungnahmen Parteien:

SVP

Arbeitgeber-/ Arbeitnehmerorganisationen/ Fachorganisationen Arbeits-

sicherheit und Gesundheitsschutz:

agriss, ASIST, EKAS, Gesundheitsförderung Schweiz, grmhst, KV-Schweiz, SUVA, SGB, SGAH, SGARM, SwissErgo, SGV, SGIG, Travail.Suisse, suissepro.

Organisationen der Arbeitswelt (OdA):

AgriAliForm, AG LMT, asd, FLB, FRM, FRM-GRC, Forstunternehmer Schweiz, GastroSuisse, GST, AGVS, ECO SWISS, infra, NVS, RVS, scienceindustries, SVBT, SVBL, SVTB, Trägerschaft NE, VÖV, VSCI, VSE, VSEI, VSLF, VTS, 2rad Schweiz

2.7.2 Bemerkungen und Vorbehalte zur Übergangsbestimmung Kantonale Regierungen/ Interkantonale Konferenzen und Verbände:

Die vorgeschlagene Übergangsbestimmung werden von 9 Kantonale Regierungen/ Interkantonale Konferenzen und Verbänden befürwortet.

Bemerkungen / Vorbehalte

BS wünscht genauere Informationen bezüglich Haftungsfragen sowie Verantwortlichkeiten bei Unfällen von Jugendlichen unter 16 Jahren.

GL regt an, das bisherige Recht beizubehalten, da eine Überprüfung sämtlicher Betriebe durch den Kanton nicht innert nützlicher Frist umgesetzt werden könne.

ZH fordert, dass in der Übergangsbestimmung eine Frist zur Festlegung begleitender Massnahmen durch die OdA aufgenommen wird (im Rahmen der anstehenden 5-Jahres-Überprüfung der Bildungsverordnungen).

EDK wünscht, dass das neue Recht schnell und unkompliziert umgesetzt wird (Bund mit SBFI und SECO in der Verantwortung).

Einen raschen Übergang von altem zu neuem Recht fordern AG, LU, NW und OW, mithin eine Unterstützung des Bundes und eine aktive Rolle des SBFI (Bereitstellen von Verfahren und Unterstützungsmassnahmen).

TI schreibt: „Gemäss Art. 22a, Übergangsbestimmung, gilt bis zur Genehmigung der von den Organisationen der Arbeitswelt in den Bildungsplänen getroffenen begleitenden Massnahmen durch das SBFI für gefährliche Arbeiten für Jugendliche das bisherige Recht.“

Ferner sei, so TI, die Übergangsbestimmung insofern problematisch, als die Anwendung der neuen Bestimmungen hinausgeschoben werden könnte: um einige oder sogar mehrere Jahre je nach Sensibilität und Bereitschaft, die Bildungspläne effektiv anzupassen.

Parteien:

CVP lehnt den Vorschlag ab.

Dass ein Druck auf die Akteure aufgebaut werden soll, die vorgesehen Massnahmen auch umzusetzen, sei an und für sich nicht falsch. Trotzdem wird dieser Druck abgelehnt. Die mit der Zusatzfinanzierung von 5'000 Franken vorgesehene Anreizwirkung sowie die Einbettung

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