Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/9: Änderung der Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz (ArGV 5) · 33 Seiten

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Parteien

Die Parteien CVP und SVP äusserten sich positiv.

Die CVP unterstützt die Senkung des Mindestalters für gefährliche Arbeiten. Dass der Schutz der Jugendlichen bei der Erledigung eben dieser gefährlichen Arbeiten gezielt verbessert werden soll, sei wichtig und sinnvoll.

Die SVP unterstützt die Stossrichtung der Vorlage und die Senkung des Alters von 16 auf 15 Jahre. So sei gewährleistet, dass Jugendliche nach der Schule nahtlos ihre Berufsausbildung beginnen können. Dies entspräche dem Bildungsgrundsatz „kein Abschluss ohne Anschluss."

Arbeitgeber- & Arbeitnehmerorganisationen / Fachorganisationen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz:

Die Mehrheit der Organisationen stimmt dem Änderungsvorschlag zu.

Bemerkungen / Vorbehalte

KV-Schweiz kann sich grundsätzlich mit der Senkung des Schutzalters auf 15 Jahre einverstanden erklären, soweit dies mit den vorgesehenen Präventivmassnahmen einhergeht. Diese dürften aber in keinem Fall abgeschwächt werden.

SAV stellt zusätzlich folgenden Antrag:

„(…) Die Organisationen der Arbeitswelt treffen begleitende Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.“

Ablehnend

ASIST scheint ein Herabsetzen des Schutzalters von 16 auf 15 Jahre inadäquat, da sich die Jugendlichen mit 15 Jahren in einer entscheidenden psychischen und physischen Entwicklungsphase befänden.

grmhst äussert sich ähnlich: «(…) Diese Personengruppe ist gefährdet; Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz haben Vorrang vor anderen Erwägungen, und wir sind der Auffassung, dass das Vorsorgeprinzip gelten muss.»

Organisationen der Arbeitswelt (OdA):

Alle OdA, die an der Anhörung teilgenommen haben, stimmen dem Änderungsvorschlag zur Herabsetzung des Mindestalters zu.

Bemerkungen / Vorbehalte

Für asd wird mit der neuen Regelung am Gefährdungspotenzial für Jugendliche ab 15 Jahren faktisch nichts geändert. Die rechtliche Sachlage für Schnupperlehrlinge, die nun schon im Alter von ca. 14 Jahren einige Tage im Betrieb verbringen, werde damit nicht korrigiert. Wenn die geltende Jugendschutzverordnung an neue Altersstrukturen angepasst werden sollte, wäre auch eine diesbezügliche Regelung opportun.

PharmaSuisse wünscht die Schaffung einheitlicher, branchenübergreifender Bedingungen.

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